Fahren ohne Führerschein

Daun. (red) Bei einem 15-jährigen Rollerfahrer aus der Verbandsgemeinde Ulmen wurde am Dienstag, 23. Juni, im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern hatte.

Da der Jugendliche lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen konnte, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, der Führerschein sichergestellt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort