Fahren ohne Führerschein
Daun. (red) Bei einem 15-jährigen Rollerfahrer aus der Verbandsgemeinde Ulmen wurde am Dienstag, 23. Juni, im Rahmen einer Verkehrskontrolle festgestellt, dass der Roller eine Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometern hatte.
26.06.2009
, 10:52 Uhr
Da der Jugendliche lediglich eine Mofa-Prüfbescheinigung vorzeigen konnte, wurde ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet, der Führerschein sichergestellt.