Aufzug-Modernisierung muss Vermieter zahlen

Muss ein Vermieter den Aufzug in einem seiner Häuser modernisieren lassen, so hat er die Kosten dafür zu tragen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf hervor (Az.

: 48 C 15468/10). Das gilt vor allem dann, wenn die Kostenbeteiligung im Mietvertrag nicht geregelt ist. In diesem Fall wurde eine Notruf-Einrichtung in den schon etwas älteren Aufzug eingebaut. Auch für die Wartungskosten der Notruf-Anlage muss der Vermieter aufkommen, so die Düsseldorfer Richter. np

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