BGH: Architekten müssen bei Planung Kosten immer absprechen

Karlsruhe (dpa/tmn) · Wird der Hausbau geplant, muss dabei auch der Kostenrahmen klar abgesteckt werden. Halten Architekten sich später nicht daran, kann sie das ihr Honorar kosten.

Architekten sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) verpflichtet, mit ihren Auftraggebern stets vorab den Kostenrahmen eines Bauvorhabens abzustecken. Dieser Rahmen ist später auch bindend für den Architekten: Überschreitet er ihn, kann seine Planung als unbrauchbar eingestuft werden. Das entschied der BGH am Donnerstag (21. März) in Karlsruhe (VII ZR 230/11). Damit könne der Anspruch auf ein Honorar entfallen.

Die obersten Richter gaben damit einem Bauherren Recht, der eine Architektenrechnung nicht bezahlen wollte, weil er die Planungen für unbrauchbar hielt. Für sein 1998 in Auftrag gegebenes Wohnhaus wollte er rund 800 000 Mark (etwa 400 000 Euro) ausgeben. Der Architekt plante jedoch ein Gebäude, das etwa das Doppelte gekostet hätte. In den Vorinstanzen hatte der Architekt sein Honorar erfolgreich eingeklagt. Die Gerichte hielten ihm zugute, dass kein klarer Kostenrahmen festgelegt worden war. Jetzt muss der Fall unter Berücksichtigung der BGH-Vorgaben neu verhandelt werden.

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