Kommune kann Hundezucht begrenzen

Ein Kommune darf in einem Wohngebiet die gewerbsmäßige Hundehaltung begrenzen. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (Az.

: 3 K 890/15). In diesem Fall hielt eine Züchterin neun Husky-Hunde. Die Gemeinde erlaubte allerdings nur zwei, obwohl die Hundehalterin über einen "hohen Sachverstand" verfügt und auch veterinärrechtlich nichts zu beanstanden war. np

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