Kommune kann Hundezucht begrenzen
Ein Kommune darf in einem Wohngebiet die gewerbsmäßige Hundehaltung begrenzen. Das entschied das Verwaltungsgericht Neustadt/Weinstraße (Az.
19.02.2016
, 20:44 Uhr
: 3 K 890/15). In diesem Fall hielt eine Züchterin neun Husky-Hunde. Die Gemeinde erlaubte allerdings nur zwei, obwohl die Hundehalterin über einen "hohen Sachverstand" verfügt und auch veterinärrechtlich nichts zu beanstanden war. np