Gemeinnnutz mit Folgen

Zurzeit gibt es im Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes 1845 Vereine, die als gemeinnützig anerkannt sind. Mitarbeiter des Finanzamtes gaben Vereinen am TV-Telefon hilfreiche Infos.

Trier. (kat) Wird mit Abgabe der Umsatzsteuererklärung auch die Gemeinnützigkeit überprüft?Jennifer Thießen, Finanzamt Trier: Nein. Die Finanzämter prüfen bei gemeinnützigen Vereinen, die nicht laufend steuerlich erfasst werden, in der Regel alle drei Jahre, ob die Vorrausetzungen für die Gemeinnützigkeit erfüllt sind. Dabei werden die Vereine aufgefordert, den Erklärungsvordruck "Gem 1" auszufüllen und Angaben über ihre Tätigkeit zu machen. 2009 werden wir wieder auf die Vereine zukommen.Bis wann ist ein Verein umsatzsteuerfrei? Jennifer Thießen: Ein Verein muss keine Umsatzsteuer zahlen, wenn die jährlichen Einnahmen aus steuerpflichtigen Umsätzen im vorangegangenen Kalenderjahr 17 500 Euro nicht überstiegen haben und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50 000 Euro nicht übersteigen. Erweist sich diese Regelung für den Verein als nachteilig, kann er auf sie verzichten. An den Verzicht ist der Verein fünf Jahre gebunden und wird wie alle anderen Unternehmen behandelt.Welche Folge hat die Abgeltungssteuer für uns Vereine? Alfons Schmitz, Sachgebietsleiter, Körperschaftssteuer-Stelle, Finanzamt Trier: Für Vereine ändert sich mit Einführung der Abgeltungssteuer nichts.Wie sehen die Aufzeichnungen fürs Finanzamt aus und wie können wir es vereinfachen?Elisabeth Jost, Finanzamt Trier: Ich empfehle Ihnen, die Einnahmen und Ausgaben in den vier verschiedenen Bereichen der Vereinstätigkeit - ideeller Bereich, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb - kontinuierlich im Laufe des Jahres zu buchen und aufzuführen.

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