Legionellenprüfung auch für Einfamilienhäuser sinnvoll

Mainz · Mainz (dpa) In vermieteten Mehrfamilienhäusern ist alle drei Jahre eine Legionellenprüfung Pflicht. Zwar sind Kleinanlagen sowie Ein- und Zweifamilienhäuser von dieser Vorgabe in der Trinkwasserverordnung in der Regel ausgenommen.

Wilhelmina Katzschmann von der Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz rät aber allen Immobilienbesitzern zu regelmäßigen Analysen. Am besten schließen sie einen Wartungsvertrag mit einem Sanitärfachbetrieb ab. Außerdem sollten Hausbesitzer bei einer Neuinstallation so planen lassen, dass stehendes Wasser in Rohren nicht vorkommen kann.
Legionellen sind Bakterien, die in warmem und stehendem Süßwasser gedeihen. Atmet man sie mit dem Wasserstaub etwa in der Dusche ein, können sie die Legionärskrankheit auslösen.

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