Sonderberatung zu Kreditgebühren

Bis zu zehn Jahre rückwirkend können Kreditnehmer ungerechtfertigt erhobene Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherkrediten zurückfordern - das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. "Doch weil alle zwischen 1. Januar 2005 und 31. Dezember 2011 gezahlten Bearbeitungsentgelte zum 31. Dezember 2014 verjähren, müssen sich die Bankkunden sputen und bis Jahresende aktiv werden", darauf weist die Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, Josephine Holzhäuser, hin.

Am Donnerstag, 11. Dezember, bietet die Verbraucherzentrale von 10 bis 16 Uhr eine Sonderberatung an. Unter Telefon 06131/28 48 866 beantworten die Experten Fragen der Betroffenen. Einen Musterbrief und weitere Informationen gibt es unter <%LINK auto="true" href="http://www.vz-rlp.de/bearbeitungsentgelte" class="more" text="www.vz-rlp.de/bearbeitungsentgelte"%>. red

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