Unfallschutz bei Weihnachtsfeier hat klare Bedingungen

Trier. (red) Wer feiert, bis der Arzt kommt, hat Glück, wenn der Chef noch nicht gegangen ist: Denn solange die Geschäftsführung mitfeiert, kommt auch die Berufsgenossenschaft für Unfälle zwischen Lebkuchen, Glühwein und Gänsebraten auf. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (BAU) in Trier hingewiesen.

"Entscheidend ist, wann der Chef die Feier beendet. Wer danach noch länger beisammensitzen möchte, tut das ohne Versicherungsschutz. Der fehlt auch bei privat organisierten Weihnachtsfeiern mit Kollegen, selbst wenn die Firma die Feier gebilligt hat", sagt Heiner Weber. Der Bezirksvorsitzende der IG BAU Saar-Trier verweist dabei auf ein Urteil des Sozialgerichts Frankfurt (Az.: S10U 2623/03). Beschäftigte können ansonsten ihre Weihnachtsfeier ohne Angst vor Unfallfolgen genießen. Denn auch der Weg zur Feier und zurück fällt unter den Schutz der Unfallversicherung. Einzige Ausnahme: Wer zu tief ins Glas guckt und sich hinters Steuer setzt, haftet für Unfälle selbst.

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