Gericht schickt Pädophilen hinter Gitter

TRIER. (mic) Zwei bekennende Pädophile aus dem ehemals in Trier ansässigen Verein "Krumme 13" sind gestern zu Freiheitsstrafen verurteilt worden. Sie hatten einen Text im Internet verbreitet, den sie selbst als harmlos ansehen. Das Amtsgericht hält ihn dagegen für Kinderpornografie.

 Überrascht von der Freiheitsstrafe: "Krumme-13"-Chef Dieter Gieseking (vorne) und sein Anwalt.Foto: Friedemann Vetter

Überrascht von der Freiheitsstrafe: "Krumme-13"-Chef Dieter Gieseking (vorne) und sein Anwalt.Foto: Friedemann Vetter

Nach dem Urteil kommt es um ein Haar zu Ausschreitungen im Trierer Justizgebäude: Lautstark schimpfen Dieter Gieseking und einige angereiste Unterstützer aus der Pädophilen-Szene über das "Unrechts-Urteil", werfen dem Gericht "Faschismus" vor und bezeichnen anwesende Kinderschützer gar als "die wahren Täter". Die sechsmonatige Haftstrafe für den 43-jährigen Mathematiker Ilja S. wird zur Bewährung ausgesetzt, Dieter Gieseking, Gründer des mittlerweile aufgelösten Pädophilen-Vereins "Krumme 13", muss jedoch für acht Monate ins Gefängnis. Damit hatte der Ex-Grenzschützer offenbar nicht gerechnet. Tatsächlich war die Verurteilung der beiden Männer wegen Verbreitung kinderpornografischer Schriften auch kein gewöhnlicher Fall. Denn es handelte sich bei dem im Internet verbreiteten Gegenstand des Verfahrens nicht - wie so oft in diesem Milieu - um pornografische Bilder, sondern um einen Text. In diesem schildert ein "Stefan" autobiografisch Erlebnisse im Alter von elf Jahren mit einem Erwachsenen namens "Werner" - inklusive Beschreibungen von oralem und analem Sex. Das zwei Din-A-4-Seiten umfassende Schriftstück war Teil des so genannten "Pedosexual Resources Directory" (PRD), einer vom Angeklagten S. im Internet angelegten Sammlung mit über 1000 Dateien. Die waren auf demselben Rechner wie Giesekings "Krumme13"-Website abgelegt und auch über die von Gieseking verantwortete Homepage zu erreichen. Der "Werner"-Text sei nur ein Erfahrungsbericht im Rahmen der "wissenschaftlichen Sammlung" PRD, argumentierten die Angeklagten und forderten Freisprüche. Richterin Lisa Winterholler jedoch blieb genau auf der Linie von Staatsanwalt Thomas Albrecht und entsprach seinen Strafanträgen. Die Homepage der "Krummen 13" befürworte Sex von Erwachsenen mit Kindern und richte sich nicht an ein wissenschaftlich interessiertes Publikum, sondern vor allem an Pädophile. "Denen wird's bei der Lektüre des Textes nicht nur warm ums Herz, sondern auch woanders", meinte Winterholler: "Das ist pornografisch." Wegen seiner Vorstrafen soll Gieseking die verhängten acht Monate absitzen: Er war bereits 1998 für ein Jahr im Gefängnis, weil er Kinderpornos vertrieben hatte. Beide Angeklagten wollen in Berufung gehen. Sagen Sie uns Ihre Meinung: Was halten Sie vom Urteil? Schreiben Sie an: meinung@volksfreund.de

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