Kein besseres Zeugnis im Eilverfahren

Trier · Im Streit um den Wert der Facharbeit in Rheinland-Pfalz für die Abiturnote hat das Verwaltungsgericht Trier ein Eilverfahren abgelehnt. Nun soll im Hauptsacheverfahren geprüft werden, ob die Berechnungsformel zur Ermittlung der Gesamtnote mit und ohne Facharbeit dieselbe sein darf.

Trier. Ein Schüler aus Trier hat keinen Anspruch darauf, dass das Land Rheinland-Pfalz im Rahmen eines Eilverfahrens verpflichtet wird, ihm vorläufig ein um 0,1 Punkte besseres Abiturzeugnis zu erteilen. Nach Meinung der Richter des Verwaltungsgerichts Trier ist es dem Kläger zuzumuten, bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren zu warten. In diesem wird die Frage geklärt, ob eine für den Abiturjahrgang 2013/1014 angewendete Berechnungsformel zur Ermittlung der Abiturnote rechtens ist. Das Gericht hat nach eigener Aussage "unter dem Gesichtspunkt der Systemgerechtigkeit Bedenken gegen die Berechnung des Gesamtergebnisses."
Im Grundsatz geht es in dem Rechtsstreit um die Bewertung der "freiwilligen Facharbeit". Nach Meinung des Schülers führt das Nichtanfertigen einer solchen Hausarbeit, mit der das wissenschaftliche Arbeiten während eines Studiums erprobt werden kann, in vielen Fällen zu einer Verschlechterung der Gesamtnote (der TV berichtete). Dies sei in den schriftlichen Erläuterungen zur Berechnung der Abiturnote nicht dargestellt. Das Bildungsministerium hat erklärt, es bestehe kein Handlungsbedarf.
Vertreten wird der klagende Abiturient durch Rechtsanwalt Michael Witzel, Kanzlei Spaetgens Rechtsanwälte Trier. Dieser hält es "für bemerkenswert, dass die Richter die Bedenken gegen die Berechnung teilen". Seine Kanzlei prüfe nun, ob sie vor dem Oberverwaltungsgericht eine Beschwerde gegen die Entscheidung zu dem Eilverfahren einlegen werde.
Der Landeselternbeirat sucht derweil das Gespräch mit dem Bildungsministerium über die Berechnung der Abiturnote und die schriftlichen Erläuterungen dazu. Ein Termin ist in der kommenden Woche. r.n.

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