Teilzeitarbeit: Job macht nicht alle rundum zufrieden

Berlin · Die Beschäftigung in Deutschland ist weiter auf Rekordniveau. Noch stärker als die Zahl der Vollzeitarbeiter ist dabei die der Teilzeitbeschäftigten gestiegen. Doch viele Betroffene sind nach einer Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt und Berufsforschung (IAB) unzufrieden mit ihrem Arbeitsumfang.

Berlin. Der Trend geht steil nach oben: Im September 2015 hatten rund 8,3 Millionen Personen einen sozialversicherungspflichtigen Teilzeitjob. Knapp 500 000 mehr als im gleichen Vorjahresmonat. Rund 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten sind Frauen. Doch viele würden gern mehr ranklotzen. Nach der aktuellen IAB-Untersuchung wünschen sich 17 Prozent der weiblichen Beschäftigten mit einem versicherungspflichtigen Teilzeitjob eine Verlängerung ihrer Arbeitszeit. Bei den Männern sind es sogar 25 Prozent. Nur jeweils ein Prozent der Frauen und Männer würde dagegen kürzer treten wollen. Bei den weiblichen Mini-Jobbern, die streng nach Definition auch unter die Teilzeitbeschäftigten fallen, möchten 18 Prozent länger arbeiten. Im Saldo hätten die Erwerbstätigen im Jahr 2014 nach Berechnungen des IAB damit 1,35 Milliarden Arbeitsstunden mehr leisten können. Ein großes ungenutztes Potenzial.
Sind Teilzeitjobs also doch eher ein Makel? Die Antwort von Susanne Wanger, Mitautorin der IAB-Untersuchung, fällt zweischneidig aus: "Durch Teilzeitbeschäftigung können Karrierechancen gemindert werden. Auch beim Lohn und der Alterssicherung gibt es Auswirkungen", sagt Wanger. "Aber natürlich gibt es Phasen im Leben wie die Kindererziehung, in der die Teilzeitarbeit auch viele Chancen birgt, um sämtlichen Herausforderungen gerecht zu werden."
Auch die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer, hält nichts davon, Teilzeitarbeit zu verdammen. "Würde man den Arbeitszeitwünschen der Beschäftigten entsprechen, dann wäre das allerdings auch ein Gewinn für die Sozialversicherungssysteme und die Betriebe, die nach Fachkräften suchen", sagt Pothmer. Gegenwärtig gibt es nur einen Rechtsanspruch, von Voll- in Teilzeit zu wechseln. Laut Koalitionsvereinbarung wollen Union und SPD "sicherstellen", dass Betroffene, die sich zu einer zeitlich befristeten Teilzeitarbeit entschlossen haben, "wieder zur früheren Arbeitszeit zurückkehren können". Bis heute gebe es keinen Gesetzentwurf dafür. IAB-Sozialforscherin Wanger warnt vor einem Rechtsanspruch auf Vollzeitarbeit. "Beim Wunsch nach Rückkehr zur Vollzeitarbeit muss die betriebliche Situation berücksichtigt werden." vet

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