Arzfeld kämpft weiter für bessere Finanzen

Arzfeld/Lünebach · Nicht nur die Ortsgemeinde Lünebach klagt vor dem rheinland-pfälzischen Verfassungsgerichtshof wegen unangemessener Finanzausstattung, auch die Verbandsgemeinde Arzfeld zieht nun deswegen vor Gericht.

 Lünebachs Finanzlage steht stellvertretend für die Situation in vielen kleinen Orten. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Lünebachs Finanzlage steht stellvertretend für die Situation in vielen kleinen Orten. TV-Foto: Archiv/Fritz-Peter Linden

Arzfeld/Lünebach. Rote Zahlen überall - trotz Sparprogrammen, Entschuldungsfond und Konzentration auf Pflichtausgaben finden die Orte in der Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld keinen Weg hinaus aus der Finanzmisere.
"Wir beschränken uns aufs Wesentliche, und trotzdem wachsen unsere Schulden. Das kann und darf nicht sein. Das Landesfinanzausgleichsgesetz sollte eigentlich helfen, es hat die Situation für uns aber sogar noch verschlechtert", fasst VG-Bürgermeister Andreas Kruppert die scheinbar ausweglose Lage vor dem VG-Rat zusammen. Er appelliert an die Ratsmitglieder, geschlossen eine Klage der Ortsgemeinde Lünebach gegen das Land Rheinland-Pfalz zu unterstützen und als Verbandsgemeinde ebenfalls vor den Verfassungsgerichtshof (VGH) zu ziehen - sein Antrag findet im Rat geschlossene Zustimmung.
Im Februar hatte der Ortsgemeinderat Lünebach beschlossen, sich einer Initiative verschiedener Städte, Ortsgemeinden und Kreise anzuschließen und vor dem VGH wegen eines Verstoßes gegen die Pflicht zur angemessenen Finanzausstattung Klage zu erheben. Kruppert kündigte da bereits an, das Vorhaben zu unterstützen (der TV berichtete). "Die letzte Haushaltsrunde hat gezeigt, dass keine Verbesserung erzielt werden konnte. Mehreinnahmen, die wir als Verbandsgemeinde verzeichnen, gehen zu hundert Prozent zu Lasten unserer Ortsgemeinden", sagt Kruppert. Indem sich die Verbandsgemeinde der Klage anschließe, sollten auch Bedenken einer Zulässigkeit ausgeräumt sein, hofft Kruppert.
Da alle Ortsgemeinden betroffen sind, hat der Rat beschlossen, beim Innenministerium einen Antrag auf einen Musterprozess zu stellen - bei Anerkennung übernimmt das Land die Prozesskosten. Auch dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.
Lünebach sei nur ein repräsentatives Beispiel für die Lage der Kommunen, betont Kruppert. Das novellierte Landesfinanzausgleichsgesetz sei nichts weniger als ein weiterer Schritt zur Aushöhlung der kommunalen Selbstverwaltung. "Wir nehmen nicht mehr hin, dass unsere Haushalte schon bei der Erfüllung unserer Pflichtaufgaben in die roten Bereiche rutschen."Extra

Den Ortsgemeinden fließt vorrangig aus Steuern Geld zu, von Unternehmen (Gewerbesteuer), arbeitenden Bürgern (Einkommensteuer) und Grundstücksbesitzern (Grundsteuer). Jedoch sind damit nicht alle Kosten zu decken. Die Länder sind nach dem Grundgesetz dazu verpflichtet, den Kommunen einen Anteil ihrer Steuereinnahmen zur Verfügung zu stellen und damit eine "angemessene Mittelausstattung" zu gewährleisten. Das wird über den kommunalen Finanzausgleich geregelt. In Rheinland-Pfalz trat im Januar eine Neufassung des Landesfinanzausgleichsgesetzes in Kraft. Es entlastet die Träger der Sozial- und Jugendhilfe durch eine Umverteilung. aff/fpl

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