Der Fehler im Muster muss weg

Bitburg/Mainz · Die Abrechnung für Einsatzkosten der Feuerwehren bei Unfällen müssen künftig anders aussehen: Das ist das Ergebnis eines Streits zwischen einem LKW-Halter, der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land und zweier Gerichte. Auslöser war ein LKW-Unfall auf der B 51 bei Nattenheim, der dem Halter mit 4786,21 Euro in Rechnung gestellt wurde. Die Folge: Eine neue Gebührentabelle für solche Einsätze muss her.

Bitburg/Mainz. Laut Josef Junk, Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land, habe man die Kosten des Unfalleinsatzes der Feuerwehr im Jahr 2011 (siehe Extra) nach bestem Wissen und Gewissen abgerechnet. Schließlich berechnet die VG die Einsatzkosten auf Basis einer Mustersatzung des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds (GSTB). Stefan Meiborg, stellvertretender Geschäftsführer des GSTB: "Fast alle VG und kreisangehörigen Städte arbeiten mit der Satzung".
Dass das Muster fehlerhaft ist, hatte bisher niemand bemerkt. Seit Jahren wird mit der Gebührentabelle Unfallverursachern die Arbeit der Feuerwehr in Rechnung gestellt. Doch der Unfall des Schokoladenlasters im Jahr 2011 brachte die Wende. Der LKW-Halter weigerte sich nämlich, die ihm zu hoch erscheinenden Personalkosten für den Feuerwehreinsatz zu zahlen - und er bekam recht.
Spezifizierte Rechnungen


Nicht nur das Trierer Verwaltungsgericht sprach von nicht nachvollziehbarer Rechnungsstellung, auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz, bei dem die VG Berufung beantragt hatte, bestätigte das Urteil aus Trier und kippte damit die Einheits-Gebührentabelle (der TV berichtete). Die VG muss die Verfahrenskosten, laut Thomas Stahnecker vom OVG Koblenz rund 480 Euro, selbst tragen. Dazu kommen die Kosten für den Anwalt der Gegenseite. Jetzt hat sich das Innenministerium des Landes zu Wort gemeldet. Von dort heißt es: Die Satzung wird geändert.
Zwar seien Meiborg keine anderen Streitigkeiten in punkto Personalkosten bekannt, das Urteil habe jedoch eine große Tragweite. Es gehe jedoch nicht darum, künftig keine Pauschalen mehr anzusetzen. Vielmehr müssten diese auf den tatsächlichen Kosten beruhen, also nachvollziehbar sein. So könne man die tatsächlichen Kosten aus mehreren Jahren zusammenrechnen und daraus einen Mittelwert bilden, nennt Meiborg einen Ansatz.
Die neue Gebührenordnung, die im Januar oder Februar kommen soll, wird nach Meiborgs Auffassung keine landesweit einheitliche Satzung mehr sein, sondern verschiedene Kalkulationsmuster enthalten, die regional heruntergebrochen werden.
Bis dahin ist sein Rat an die Verantwortlichen: "Die Kommunen müssen jetzt spezifizierte Rechnungen erstellen. Es muss nachvollziehbar sein, wer bei dem Einsatz vor Ort war, welche Geräte eingesetzt wurden und wie sich die Kosten zusammensetzen."

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