Hühnerbestand melden

BITBURG. (red) Wegen der Gefahren der Geflügelpest müssen sowohl Hühner-Halter, als auch Enten- und Gänse-Halter im Kreis dem Veterinäramt der Kreisverwaltung Bitburg-Prüm (Telefon 06561/152140) unverzüglich unter Angabe ihres Namens und ihrer Anschrift, die Zahl der von ihnen gehaltenen Tiere, die Nutzungsart und den Standort melden.

Dies teilt die Kreisverwaltung mit. Außerdem soll gemeldet werden, wenn in den Geflügelbeständen - auch bei Perl- und Truthühnern - Verluste von mehr als zwei Prozent des Tierbestands auftreten, sich die Legeleistung verändert oder etwas mit der Gewichtszunahme nicht stimmt. Untersagt sind Geflügelmärkte, Geflügelschauen und Geflügelausstellungen. Der Transport von Geflügel - mit Ausnahme von Eintagsküken - aus dem Bestand ist nur nach einer tierärztlichen Untersuchung gestattet, die 24 Stunden vor dem Transport stattfinden muss.

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