Kosten für Feuerwehr-Einsätze jahrelang falsch berechnet

Bitburg/Mainz · Die Abrechnung für die Einsatzkosten der Feuerwehren bei Unfällen muss künftig anders aussehen. Zunächst heißt das: eine neue Gebührentabelle muss her.

Bitburg/Mainz. Anlass für die anberaumte Korrektur gab ein LKW-Unfall auf der B 51 bei Nattenheim im Jahr 2011, bei dem tonnenweise Schokolade auslief (der TV berichtete). Die Einsatzkosten der Feuerwehr wurden dem Halter damals mit 4786,21 Euro in Rechnung gestellt. Laut Josef Junk, Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Bitburg-Land, wurden die Kosten des Unfalleinsatzes der Feuerwehr im Jahr 2011 nach bestem Wissen und Gewissen berechnet - und zwar anhand einer Mustersatzung des rheinland-pfälzischen Gemeinde- und Städtebunds (GSTB). Dass dieses Muster aber fehlerhaft ist, hatte bisher niemand bemerkt. Stefan Meiborg von der GSTB bestätigt: Seit Jahren wird mit der Gebührentabelle Unfallverursachern die Arbeit der Feuerwehr in Rechnung gestellt.
"Nicht nachvollziehbar"


Doch der Unfall des Schokoladenlasters im Jahr 2011 brachte die Wende: Der LKW-Halter weigerte sich nämlich, die Personalkosten für den Feuerwehreinsatz zu zahlen - und bekam recht. Nicht nur das Trierer Verwaltungsgericht sprach von nicht nachvollziehbarer Rechnungsstellung, auch das Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz, bei dem die VG Berufung beantragt hatte, bestätigte das Urteil aus Trier und kippte damit die Einheits-Gebührentabelle (der TV berichtete). Die VG muss die Verfahrenskosten - laut Thomas Stahnecker vom OVG Koblenz rund 480 Euro - selbst tragen. Dazu kommen die Kosten für den Anwalt der Gegenseite. Jetzt hat sich das Innenministerium des Landes zu Wort gemeldet. Von dort heißt es: Die Satzung wird geändert. Zwar seien Meiborg keine anderen Streitigkeiten in puncto Personalkosten bekannt, das Urteil habe jedoch eine große Tragweite. Es gehe jedoch nicht darum, künftig keine Pauschalen mehr anzusetzen. Vielmehr müssten diese auf den tatsächlichen Kosten beruhen, also nachvollziehbar sein. Die neue Gebührenordnung soll im Januar oder Februar kommen. Meiborg geht davon aus, dass es keine landesweit einheitliche Satzung mehr geben wird, sondern verschiedene Kalkulationsmuster, die regional heruntergebrochen werden.

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