Möglicherweise noch mehr Platz für Windräder

Neuheilenbach/Nattenheim/Trier · Nachdem das Verwaltungsgericht Trier die Klage des Deutschen Wetterdienstes gegen die Errichtung von Windrädern im Umfeld des Wetterradars in Neuheilenbach abgewiesen hat (der TV berichtete), wird die Schutzzone um das Radar immer löchriger. Gleiches gilt auch für die Tabuzone um das Drehfunkfeuer bei Nattenheim.

Möglicherweise noch mehr Platz für Windräder
Foto: Uwe Hentschel

Neuheilenbach/Nattenheim/Trier. Zu viel Arbeit und zu wenig Personal haben dazu geführt, dass die Urteilsbegründung dann doch etwas länger auf sich warten ließ als zunächst gedacht. Doch nun haben die Richter des Verwaltungsgerichts Trier ihre Hausaufgaben gemacht. Gut einen Monat nach der Urteilsverkündung liegt jetzt auch die schriftliche Begründung vor.
Eifelkreis hat Bau genehmigt


Geklagt hatte der Deutsche Wetterdienst (DWD), und zwar gegen den Eifelkreis Bitburg-Prüm. Der Grund: Der Eifelkreis hatte bereits vor drei Jahren den Bau einer Windkraftanlage in Matzerath sowie die Errichtung zweier weiterer Anlagen bei Eilscheid genehmigt. Nach Auffassung des DWD hätte der Kreis das nicht tun dürfen. Denn die drei geplanten Anlagen liegen in der 15-Kilometer-Schutzzone des vom DWD betriebenen Wetterradars in Neuheilenbach (siehe Extra).
Letzteres ist zwar unstrittig, doch nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kein Grund, die vom Kreis erteilten Genehmigungen wieder aufzuheben. Zwar stehe fest, "dass die störungsfreie Funktion des Wetterradars durch die Windkraftanlagen beeinträchtigt würde, weil es zu Fehl-echos komme", heißt es seitens des Gerichts. Jedoch "habe der Sachverständige sowohl in seinem Gutachten als auch in der mündlichen Verhandlung überzeugend dargelegt, dass den zu erwartenden Fehlermeldungen durch eine geeignete Veränderung der Datenverarbeitung des Wetterdienstes entgegengewirkt werden könne".
Der DWD hat nun einen Monat Zeit, um gegen dieses Urteil vor dem Oberverwaltungsgericht in Koblenz Berufung einzulegen. Doch ist der Wetterdienst derzeit nicht der Einzige, der aufgrund dieser Entscheidung womöglich Anwälte mit neuer Arbeit versorgt. Denn das Urteil der Richter aus Trier kommt nicht nur den Investoren der drei geplanten Anlagen bei Eilscheid und Matzerath entgegen, sondern auch anderen Windkraftbetreibern.
So hatte der Rat der Verbandsgemeinde Bitburg-Land bei seiner derzeit laufenden Fortschreibung des Flächennutzungsplans für den Bereich Windkraft bereits bestimmte Abstandszonen festgelegt. Und das nicht nur für das Wetterradar, sondern auch für das von der Deutschen Flugsicherung (DFS) betriebene Drehfunkfeuer bei Nattenheim. Ähnlich wie der Wetterdienst sieht die DFS die Funktion ihrer für den Flugverkehr verwendeten Anlage durch Windkraftanlagen beeinträchtigt.
Die Flugsicherung beharrt ebenfalls auf einen Schutzabstand von 15 Kilometern. Weil aber bei Berücksichtigung dieser beiden Schutzzonen im Bitburger Land kaum noch Fläche für neue Windkraftprojekte übrig bliebe und diese Sperrzonen zudem - wie nun erneut durch das Urteil der Trierer Richter bestätigt - umstritten sind, hatte sich der Rat darauf verständigt, bei der Ausweisung neuer Vorrangflächen für Windkraft um das Drehfunkfeuer lediglich einen Schutzabstand von drei Kilometern und beim Wetterradar einen Abstand von fünf Kilometern einzuhalten.
Wie VG-Bürgermeister Josef Junk auf Anfrage erklärt, sei allerdings nicht ausgeschlossen, dass man mit den Vorrangflächen nun noch näher an das Wetterradar und das Drehfunkfeuer rücke. Grund dafür sei zum einen die nach wie vor unklare Rechtslage, aber auch der Druck der Gemeinden und Investoren auf die VG. "Wenn wir die Schutzabstände anerkennen, haben die Investoren die Möglichkeit, unseren Flächennutzungsplan anzugreifen", sagt Junk. Gleichzeitig aber könne die VG die Schutzzonen auch nicht komplett ignorieren, fügt er hinzu. Denn das würde dazu führen, dass der Kreis den Flächennutzungsplan nicht genehmigt. uheExtra

Das Wetterradar in Neuheilenbach ist zwar von den vorgesehenen Windkraftstandorten rund zehn Kilometer entfernt, doch hat der dem Bundesverkehrsministerium unterstellte Wetterdienst für seine Radarstationen Abstandskriterien festgelegt. Und demnach ist die Errichtung neuer Windräder im Fünf-Kilometer-Radius um das Radar gar nicht erlaubt und im Umkreis von fünf bis 15 Kilometern nur in gestaffelter Höhenbegrenzung. Der DWD begründet das damit, dass von den Windkraftanlagen Störsignale ausgehen, die vom Radar nicht richtig zugeordnet werden können. Was das Drehfunkfeuer bei Nattenheim betrifft, so gibt es dort keine Höhenstaffelung, sodass die Deutsche Flugsicherung im 15-Kilometer-Radius gar keine neuen Anlagen dulden will - egal wie hoch sie sind. uhe

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