Neue Hürde für Erdorfer Baugebiet

Bitburg-Erdorf · Die von der Stadt in die Wege geleitete Erschließung des Neubaugebiets Auf der Acht in Erdorf stößt erneut auf Widerstand. Nachdem Anwohner bereits einen Wertverlust ihrer Häuser kritisiert hatten, prüft nun das Oberverwaltungsgericht Koblenz die Rechtmäßigkeit der bisherigen Planung. Die Stadt rechnet aber nicht mit ernsten Auswirkungen auf die Umsetzung des Bauvorhabens.

Bitburg-Erdorf. Seit Jahrzehnten wurde in Erdorf kein Neubaugebiet mehr erschlossen. Nun soll endlich eines kommen. Doch der Weg dorthin war und ist alles andere als einfach. Denn das geplante Neubaugebiet Auf der Acht in Erdorf mit seinen rund 30 Baugrundstücken ist seit Anfang an umstritten. Weshalb es auch nicht wirklich überrascht, dass gegen den Bebauungsplan beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz eine sogenannte Normenkontrollklage eingereicht wurde. Solche Klagen dienen dazu, die Rechtmäßigkeit bestimmter Verwaltungsakte zu prüfen. Und genau das soll nun auch im Fall Erdorf passieren.
Dass einige Menschen in Erdorf mit der Ausweisung des Neubaugebiets nicht einverstanden sind, liegt unter anderem an den vorhandenen Streuobstwiesen, die dem Vorhaben weichen müssten.
Zudem befürchteten vor allem die Anwohner der Bonner Straße einen Wertverlust ihrer Häuser. Die Bonner Straße verläuft nämlich unterhalb des Baugebiets. Und das bedeutet, dass Anwohner damit rechnen müssen, dass ihnen die Aussicht in die Natur verbaut wird. Gleiches gilt für einige Anlieger der Schulstraße. Auch diese grenzt im oberen Verlauf an das geplante Neubaugebiet, was den dort lebenden Willi Ewen schließlich auch dazu veranlasst hat, über seinen Anwalt die Klage beim OVG einzureichen.
Inwieweit der Normenkontrollantrag Aussicht auf Erfolg habe, dazu könne er nichts sagen. Ihm sei es zunächst darum gegangen, diese rechtliche Möglichkeit zu nutzen, erklärt Ewen, weshalb dieser Antrag vor einigen Wochen und damit vor Ablauf der Frist eingereicht worden sei. Bislang jedoch habe das OVG dazu noch keine Stellungnahme abgegeben. Ewen ist durch die Pläne der Stadt nicht nur als Anwohner, sondern auch als Grundstückseigentümer betroffen. Damit das Neubaugebiet wie geplant erschlossen werden kann, müsste auch er Land verkaufen, was er allerdings nicht beabsichtigt. Wobei das Land der Familie Ewen zunächst auch nicht benötigt wird. Denn die Erschließung des Neubaugebiets ist in zwei Bauabschnitten geplant. Und der Abschnitt, mit dem begonnen werden soll, ist der, der östlich liegt, und damit der, der von den Häusern der Bonner Straße und der Schulstraße weiter entfernt ist.
Auch wenn der seit Sommer 2012 rechtskräftige Bebauungsplan nun vom OVG auf den Prüfstand gestellt wird, so hält das die Stadt nicht davon ab, die Erschließung wie geplant voranzutreiben. "Wir gehen fest davon aus, dass alles in Ordnung ist, sonst würden wir das nicht machen", sagt Bauamtsleiter Heinz Reckinger und verweist auf einen kürzlich gefassten Stadtratsbeschluss, mit dem die Verwaltung damit beauftragt wurde, die privaten Grundstücke für den ersten Bauabschnitt zu kaufen. Reckinger rechnet damit, dass die Grundstücksangelegenheiten und die restlichen Planungen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Demnach könnte im kommenden Frühjahr mit der Erschließung begonnen werden.Extra

Nach Auskunft der Stadtverwaltung liegen für die notwendigen Grundstücke des ersten Bauabschnitts in allen Fällen Verkaufszusagen vor, so dass dort nun mit dem Kauf der Grundstücke begonnen werden kann. Geplant sind 19 Baugrundstücke, für die inklusive der Erschließungsstraßen knapp 2,9 Hektar Land benötigt werden. Der Stadtrat hat vor der Sommerpause den Kauf dieser Grundstücke für insgesamt rund 243 500 Euro beschlossen. Die Erschließung des zweiten Abschnitts ist je nach Bedarf vorgesehen. Geplant sind dort 13 weitere Baugrundstücke. uhe

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