Ohne Sachkunde läuft nichts

BITBURG. (red) Das Gesetz schreibt vor, dass nur Sachkundige in der Landwirtschaft, im Gartenbau oder in der Forstwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln hantieren dürfen. Als Nachweis gilt zum Beispiel ein Zeugnis über die bestandene Prüfung als Landwirt, Gärtner, Winzer oder Forstwirt.

Bei ausreichender Teilnehmerzahl findet im Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum (DLR) Eifel ab Anfang Januar ein Kurs statt, der die entsprechende Sachkunde ebenfalls vermittelt. Landwirtschaftliche Betriebe, die Preisausgleichszahlungen (zum Beispiel Getreideprämie) beantragen oder die am Förderprogramm "Umweltschonende Landbewirtschaftung (FUL)" teilnehmen, müssen die entsprechende Sachkunde ebenfalls nachweisen, und die Einhaltung dieses Kriteriums wird auch überprüft. Anmeldung: Marita Jostock, Telefon 06561/ 9648-211.

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