STICHWORT

FLORA-FAUNA-HABITAT: Bereits 1992 beschlossen die Mitgliedsländer der Europäischen Union (EU) mit der FFH-Richtlinie (Fauna = Tierwelt, Flora = Pflanzenwelt, Habitat = Lebensraum) den Aufbau eines Netzes von natürlichen und naturnahen Lebensräumen und von Vorkommen gefährdeter und vom Aussterben bedrohter Tier- und Pflanzenarten, um so das europäische Naturerbe für kommende Generationen zu bewahren.

Dafür sind ausgewählte Lebensräume von europäischer Bedeutung aus verschiedenen Regionen miteinander zu verknüpfen. Sie bilden zusammen mit den Gebieten der 1979 erlassenen EU-Vogelschutzrichtlinie das europäische Schutzgebietsverbundsystem Natura 2000. FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie sind verbindlich umzusetzendes europäisches Recht. Die Vogelschutzgebiete, die so genannten Special Protection Areas (SPA), müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Dort sollte zum einen eine europaweit seltene Vogelart vorkommen, wie Schwarzstorch, Rauhfußkauz oder Eisvogel. Zum anderen muss das Areal eines von fünf für diese Vogelart wichtigsten Gebiete im Bundesland sein. (jh)

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