Bitburg kommt bislang ohne Bußgeld aus

Bitburg · Die Stadt Bitburg hat eine Gefahrenabwehrverordnung. Die soll helfen, gegen Müllsünder und andere Störenfriede vorzugehen. Bisher ist jedoch noch kein einziges Bußgeld auf dieser Grundlage verhängt worden. Die Stadt glaubt trotzdem an die Wirksamkeit der Paragrafen.

 Ärgernis Hundekot: Die Stadt Bitburg hat auch den tierischen Hinterlassenschaften den Kampf angesagt. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Ärgernis Hundekot: Die Stadt Bitburg hat auch den tierischen Hinterlassenschaften den Kampf angesagt. TV-Foto: Archiv/Klaus Kimmling

Bitburg. Zigarettenkippen sammeln sich in Blumenkästen, Kaugummis kleben auf Sitzbänken, Hundekot liegt auf der Straße - das und noch einiges andere will die Stadt Bitburg nicht mehr. Deswegen hat sie sich ihren eigenen Knigge geschaffen: Nach diesem ist es beispielsweise verboten, auf öffentlichen Straßen "im Zustand deutlicher Trunkenheit zu verweilen und hierdurch die öffentliche Ordnung zu stören" oder "Einrichtungen, insbesondere Bänke, Stühle und Spielgeräte, zweckfremd zu benutzen, zu verunreinigen, zu verändern".
Diese Gefahrenabwehrverordnung hat die Stadt 2011 eingeführt. In dieser sieht die Stadt eine Art zusätzliches Werkzeug, um Ordnungswidrigkeiten zu verhindern. Ein verbindlicher Bußgeldkatalog ist aber nicht zusammengestellt worden. Gemäß Satzung sind bis zu 5000 Euro Bußgeld möglich.
Die bisherigen Erfahrungen mit der Verordnung seien durchweg positiv. "Es ist gut, dass es die Gefahrenabwehrverordnung nun gibt", sagt Stadtpressesprecher Werner Krämer. Bisher habe der Hinweis auf die Verordnung immer gereicht, um ein Problem aus der Welt zu schaffen. "Es musste noch kein Bußgeld auf dieser Grundlage erlassen werden", sagt Krämer.
Ziel der Verordnung, so steht es darin, ist die "Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen in der Stadt Bitburg". Die Frage ist nur: Wie denn genau?
Auch Stephan Garçon (SPD) meint: "Die Verordnung macht Sinn - aber nur dann, wenn auch durchgegriffen wird." Dafür seien jetzt ja auch zwei halbe Stellen geschaffen worden. Bei der Stadt heißt es dann aber: Diese Stellen seien schon da und nur nicht besetzt gewesen; auch hätte das gar nicht direkt etwas mit der Verordnung zu tun. "Die Politessen kümmern sich vor allem um Verkehrsdinge", so Krämer.
Trotzdem gibt es jede Menge Befürworter im Stadtrat: Winfried Pütz (Liste Streit) erklärt: "Die Verordnung ist auf jeden Fall sinnvoll. Es ist eine gute Basis, um gegen Vergehen, bei denen die Polizei nicht tätig wird, vorzugehen." Auch Manfred Böttel (FBL) und Johannes Roß-Klein (Grüne) glauben an sie.
Nicht so Peter Wagner (CDU). Er sagt: "Ich halte das für großen Blödsinn. Das kostet Geld, bringt aber nichts. Vieles kann man jetzt schon ahnden, man kann ja nicht einfach machen, was man will. Ich finde, das ist eine Gängelung der Bürger." Marie-Luise Niewodniczanska (FDP) hat sich bei der Abstimmung damals enthalten: "Ich war von der Idee nicht so sehr begeistert. Eine solche Verordnung verstärkt die Nachbarschaftsüberwachung, und zwar im negativen Sinn." Was das Auge der Stadt also nicht sieht, das können ja dann die Bürger erledigen. Vielleicht aber auch nicht. Einen anderen beim Ordnungsamt angeschwärzt hat nämlich bisher niemand. eibMeinung

Paragrafen allein sind überflüssig
Mit der neuen Verordnung will die Stadt Bitburg die öffentliche Ordnung aufrechterhalten und Gefahren abwehren. Dabei hat sie eines vergessen: Bitburg ist weder Sodom noch Gomorrha. Die Stadt besteht nicht nur aus schwarzen Schafen. Und selbst wenn dem so wäre: Wo gesunder Menschenverstand und Anstand nicht helfen, sind auch alle Paragrafen überflüssig - erst recht, wenn ihre Einhaltung nicht einmal kontrolliert wird. e.blaedel@volksfreund.de

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