Viel Wind um ein Windrad

Nattenheim/Sefferweich/Trier · Vor dem Verwaltungsgericht Trier wird heute über eine vom Kreis erteilte Genehmigung zum Bau einer Windkraftanlage bei Sefferweich verhandelt. Kläger des Verfahrens ist die Deutsche Flugsicherung. Sie beanstandet, dass die geplante Anlage in der Schutzzone des für die Luftfahrtnavigation wichtigen Drehfunkfeuers bei Nattenheim liegt.

Nattenheim/Sefferweich/Trier. Dass die Befürworter der Windkraft nicht unbedingt in den Reihen der bayrischen CSU zu finden sind, ist kein Geheimnis. Insofern passt es auch ganz gut, dass das Deutsche Verkehrsministerium von einem CSU-Vertreter geleitet wird. Denn diesem Ministerium sind zwei Einrichtungen untergeordnet, die den Windkraftbetreibern seit Jahren das Leben schwer machen.
Behörden dulden Anlagen nicht


Das eine ist der Deutsche Wetterdienst (DWD), der bundesweit 17 Wetterradaranlagen betreibt, das andere die Deutsche Flugsicherung (DFS), die für ihre Luftfahrtnavigation ebenfalls Bodenstationen im Einsatz hat. Beide Behörden dulden im Umkreis um ihre Anlagen keine oder zumindest nur höhenbeschränkte Windkraftanlagen. Und beide Einrichtungen haben deshalb ein Problem mit der Verwaltung des Eifelkreises. Denn der Eifelkreis hat Windräder in diesen Schutzzonen genehmigt und sich damit über die Vorgaben von DFS und DWD hinweggesetzt.
Mit einer möglichen Verletzung der Schutzzone um das vom DWD betriebene Wetterradar bei Neuheilenbach hat sich das Gericht bereits befasst und inzwischen auch in zweiter Instanz ein Urteil gefällt (siehe Extra). Nun geht es um das sogenannte Drehfunkfeuer der Deutschen Flugsicherung bei Nattenheim. Laut DFS dürfen in einem 15-Kilometer-Radius um das Drehfunkfeuer keine weiteren Windräder mehr genehmigt werden. Der Eifelkreis jedoch hat bei Sefferweich, wo bereits ein Windpark besteht, eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung für den Bau einer neuen Windkraftanlage erteilt.
Flugsicherung klagt


Aus diesem Grund muss sich der Eifelkreis heute vor dem Verwaltungsgericht Trier verantworten. Die DFS hat nämlich gegen diese Genehmigung eine Klage eingereicht.
"Die Klägerin trägt unter anderem vor, der Beklagte habe sich nicht über ihre Entscheidung hinwegsetzen dürfen, dass seitens der Windkraftanlage eine Störung zu Lasten von Flugsicherungseinrichtungen ausgehe", heißt es dazu in einer Mitteilung des Verwaltungsgerichts. Beginn der Verhandlung ist um 12 Uhr. uhe
Extra

Über bestehende Vorgaben hinweggesetzt hat sich der Eifelkreis auch im Fall des Wetterradars bei Neuheilenbach. Das zumindest behauptet der Deutsche Wetterdienst, der gegen die erteilten Genehmigungen für den Bau von drei Windkraftanlagen bei Eilscheid und Matzerath (rund zwölf Kilometer vom Wetterradar entfernt) geklagt hatte, dabei aber den Kürzeren zog. Nachdem zunächst das Verwaltungsgericht Trier im Sinne des Eifelkreises entschieden hat, sind nun auch die Richter des Oberverwaltungsgerichts Koblenz zu dem Ergebnis gekommen, dass durch die drei Windräder keine gravierenden Störungen zu erwarten sind. uhe

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