Trierer Gericht weist Golfpark-Klage ab
Trier/Temmels. · Die Gemeinde Temmels muss vorerst kein Geld an die Golfpark-Planer zahlen. Das Trierer Verwaltungsgericht hat eine Klage der ehemaligen Golfpark-Investoren abgewiesen, die nach Scheitern eines Großprojekts auf dem Fellericher Plateau 1,4 Millionen Euro erstreiten wollten.
Eine Berufung ist noch möglich.
Die Investoren wollten auf dem Fellericher Plateau einen Golfplatz, ein Wohngebiet und ein Luxushotel bauen. Die Gemeinde Temmels hatte einen gemeinsamen Projektentwicklungsvertrag 2008 nicht weiter verlängert.
Das Gericht begründete sein Urteil damit, dass die Ansprüche aus dem Vertrag schon 2012 verjährt seien. Außerdem sei es die vertragliche Pflicht der Investoren gewesen, zunächst über ein Schiedsverfahren zu versuchen eine außergerichtliche Einigung zu erlangen. Der Klageweg sei vorher nicht zulässig.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Trierer Gericht lässt innerhalb eines Monats eine Berufung am Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu. Das Verfahren habe eine grundsätzliche Bedeutung, begründet das Gericht diese Entscheidung.