Wieder Ärger um Heckenrodung nahe Nittel

Nittel/Wincheringen · An Äckern und Wiesen nahe der Nitteler Grünschnittannahmestelle am Ortsrand sind in den vergangenen Wochen erneut Hecken zurückgeschnitten und gerodet worden. Eine erforderliche Genehmigung hierfür lag nicht vor. Die Diskussionen über Naturschutz und Landschaftspflege aus dem Jahr 2015, die es auch in Wincheringen gab, flammen erneut auf.

 Die Hecken oberhalb des Windhofs sind gerodet. Eine erforderliche Genehmigung hat es dafür nicht gegeben. TV-Fotos (2): Alexander Schumitz

Die Hecken oberhalb des Windhofs sind gerodet. Eine erforderliche Genehmigung hat es dafür nicht gegeben. TV-Fotos (2): Alexander Schumitz

Foto: (h_ko )

Nittel/Wincheringen. Aus der schwarzen Erde unterhalb des Wackersbergs bei Nittel ragen noch Holzreste und Wurzeln heraus. Hecken, die zuvor an Feldwegen standen, wurden vor ein paar Wochen teilweise ganz entfernt. Die Gehölze schützen eigentlich die Häuser im nordöstlichen Ortsteil Windhof vor Wind und sind Brutplätze für Vögel. Aber nicht nur das: Dort leben bislang zum Teil stark gefährdete Schmetterlingsarten, Rot- und Schwarzmilan sowie Mäusebussarde. Auf den Höhen des angrenzenden Naturschutzgebiets Nitteler Fels wachsen gefährdete Orchideengarten. Dies verrät ein Blick in das Landschaftsinformationssystem der rheinland-pfälzischen Umweltschutzverwaltung.Strenge Schutzregeln


Der Bereich liegt zudem im Landschaftsschutzgebiet Obermoseltal, in dem seit 1961 Eingriffe nur nach strengen Regeln erlaubt sind (Extra). So ist vorgeschrieben, dass Hecken, Feldgehölze und Baumgruppen außerhalb der Wälder nur nach vorheriger Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde beseitigt oder beschnitten werden dürfen.
Doch eine entsprechende Genehmigung lag laut Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, in diesem Fall nicht vor. Ansonsten werde die Kreisverwaltung die Situation vor Ort prüfen. Pächter und Besitzer der Flächen seien ermittelt. Noch sei unklar, wer den Auftrag für das Bearbeiten der Hecken erteilt habe. "Die Gemeinde Nittel hatte den Auftrag laut Ortsbürgermeister hierzu nicht erteilt", sagt der Pressesprecher des Kreises.
Roland Steinbach, Mitglied im Nitteler Ortsgemeinderat, ist verärgert. Er sagt: "Da hatten wir schon im vergangenen Jahr die Diskussion über so einen radikalen Rückschnitt. Und jetzt geht es wieder los!" Nach dem Ärger vom Frühjahr 2015 (der TV berichtete) wurde die untere Naturschutzbehörde aktiv und verlangte von den Ortsgemeinden Nittel und Wincheringen einen Pflegeplan, der den Umgang mit den Grünstreifen an Straßen und Wegen beschreiben und festlegen soll. "Die beiden betroffenen Ortsgemeinden haben bis zu diesem Frühjahr Zeit, den Plan bei der Kreisverwaltung einzureichen", sagt Müller. Die Maßnahmen im vergangenen Jahr seien in Art und Umfang nicht im Sinne der Behörde gewesen.
Der Nitteler Ortsbürgermeister Peter Hein kann die Aufregung um den Heckenrückschnitt nicht verstehen: "Wir müssen uns als Gemeinde um die Pflege der Wege kümmern. Der Rückschnitt vor einem Jahr diente teilweise auch der Verkehrssicherheit." Hein ist dankbar, dass damals der Nitteler Landwirt Manfred Greif die Gemeinde beim notwendigen Rückschnitt unterstützt hat. "Sonst müsste die Gemeinde eine Firma beauftragen und die Kosten würden den Gemeinde-Etat belasten", sagt der Ortschef.
Für die Ortsgemeinde Wincheringen hat die dritte Beigeordnete Julia Engels die Aufgabe übernommen, den angeforderten Pflegeplan aufzustellen, der der Behörde bereits vorliegt. Engels ist auch als Sachverständige für die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz tätig.
Vorsichtig deutet sie an, dass der Wincheringer Pflegeplan einen solch radikalen Rückschnitt wie im vergangenen Jahr nicht empfehlen wird. "Die Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz sind nicht immer deckungsgleich", sagt sie. Zunächst stünde aber die Prüfung des Pflegeplans durch die Kreisverwaltung an. Dass es Rückschnitt geben müsse, stellt die Expertin nicht infrage. "Tote oder kranke Gehölze können natürlich entfernt werden", sagt Engels.
Die Nitteler Ortsgemeinde hat noch keinen Plan aufgestellt. "Wir bekommen Einsicht in den Wincheringer Plan und haben damit eine gute Grundlage für den Unsrigen", sagt Hein und freut sich, dass sich die Kooperation der beiden Orte nicht nur auf die Nahversorgung durch einen geplanten Supermarkt bezieht. Roland Steinbach sorgt sich derweil um die Attraktivität der Landschaft. "Schließlich führt der Moselsteig an Nittel vorbei. Der Tourismus spielt im Ort eine enorm wichtige Rolle", führt er aus. Zu einem attraktiven Erholungsort gehörten Steinbachs Meinung nach nicht nur einladende Weinstuben, sondern auch eine schön anzusehende Natur mit großer Artenvielfalt.Meinung

Ohne Sanktionen kein wirksamer Schutz
Viele Menschen in der Region sind stolz auf ihre Heimat. Sie lieben die Landschaft, das Moseltal und den Saargau. Nur wenn es um den Schutz der Natur geht, nehmen einige es mit den Gesetzen nicht so genau. Dann werden die Motorsäge angeworfen und mit dem Traktor schnell noch die Wurzeln aus dem Boden gezogen. So rodet man dann mal schnell ein paar Hecken. Wen interessieren da schon Regeln? Doch für die Ausweisung des Landschaftsschutzgebiets Obermoseltal gibt es Gründe. So sind für das Gebiet mehrere zum Teil stark gefährdete Schmetterlings- und Orchideenarten nachgewiesen. Sie sind Teil der Heimat. Deshalb ist es wichtig, dass der Kreis handelt und zeitlich überholte Verordnungen, die schlimmstenfalls nicht mehr greifen, an die Rechtslage anpasst. Damit die Landschaft nicht nur auf dem Papier, sondern tatsächlich geschützt ist, braucht es Sanktionen, die wehtun. saarburg@volksfreund.deExtra

Wieder Ärger um Heckenrodung nahe Nittel
Foto: Alexander Schumitz (h_ko )

Die Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Obermoseltal des Kreises Saarburg (Landschaftsschutz-Verordnung Obermoseltal) ist seit Juli 1961 in Kraft. Paragraf 4 untersagt Veränderungen, "die geeignet sind, die Natur zu schädigen, den Naturgenuss zu beeinträchtigen oder das Landschaftsbild zu verunstalten. In Paragraf 5 Buchstabe c) heißt es ausdrücklich, dass es "verboten ist, Bäume, Baumgruppen oder andere Naturgebilde und Landschaftsbestandteile von wissenschaftlicher und heimatlicher Bedeutung zu verändern, zu beschädigen oder zu verunstalten". Um schädigende Wirkungen im Sinne des Paragrafen 4 zu vermeiden, verlangt Paragraf 6, dass die Untere Naturschutzbehörde - also die Kreisverwaltung - der "Beseitigung von Hecken, Feldgehölzen, Baumgruppen außerhalb des Waldes" vorher zustimmen muss. Das Problem dieser Vorschrift ist, dass deren Sanktionsmechanismen auf ein längst außer Kraft gesetztes Gesetz - nämlich auf das Reichsnaturschutzgesetz von 1935 - verweisen. itz

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort