Bewährungsstrafe im Machetenprozess

Trier/Wittlich · Der 47 Jahre alte Mann, der kurz vor Weihnachten 2012 in Wittlich mit einer Machete bewaffnet in einen Jugendgottesdienst gestürmt ist und vom Pfarrer eine Million Euro gefordert hat, soll ab sofort in einer Wohneinrichtung für psychisch Kranke untergebracht werden. Das hat das Landgericht Trier entschieden.

 Mit dieser Machete oder Säge – Klingenlänge: 46 Zentimeter – hat der Angeklagte am 22. Dezember 2012 die Kirche aufgesucht. TV-Foto: Eileen Blädel

Mit dieser Machete oder Säge – Klingenlänge: 46 Zentimeter – hat der Angeklagte am 22. Dezember 2012 die Kirche aufgesucht. TV-Foto: Eileen Blädel

Trier/Wittlich. Ohne Handschellen darf der Angeklagte den Gerichtssaal verlassen. Soeben hat das Landgericht Trier ein Urteil verkündet. Die dritte große Strafkammer hat die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, dies jedoch zur Bewährung ausgesetzt (siehe Extra). Das bedeutet, dass der 47-Jährige in einer Wohneinrichtung für psychisch Kranke leben wird. Ein Mitarbeiter des Therapiezentrums holt ihn noch im Gerichtssaal ab. In die geschlossene Psychiatrie, wo er zuletzt untergebracht war, muss der Mann nun nicht mehr - sofern er sich an die Auflagen hält.
"Wenn mildere Mittel ausreichen, muss kein Extrem her. Die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus ist immerhin die schärfste Sanktion nach der Sicherheitsverwahrung", begründet der Vorsitzende Richter Armin Hardt die Entscheidung. Er fügt hinzu: "Aus unserer Sicht ist der Angeklagte keine tickende Zeitbombe." Sowohl Verteidigerin Martha Schwiering als auch Staatsanwalt Arnold Schomer hatten in ihren Plädoyers die Bewährung gefordert.
Die Tatvorwürfe hatte der Angeklagte bereits am ersten Prozesstag eingeräumt: Kurz vor Weihnachten, am Abend des 22. Dezember 2012, war er in die Wittlicher St.-Markus-Kirche gestürmt und an 300 Gottesdienstbesuchern vorbei auf den Pfarrer zugelaufen. Mit einer Art Machete schlug er auf den Altar und forderte von dem Geistlichen eine Million Euro. Pfarrer Jan Lehmann lotste den Angreifer in die Sakristei. Er schlug ihm vor, das Geld zu überweisen, worauf der 47-Jährige seine EC-Karte zückte und Namen und Kontonummer preisgab. Die Polizei nahm den Mann später in seiner Wohnung fest (der TV berichtete mehrfach).
Zum Zeitpunkt der Tat litt der Mann an paranoider Schizophrenie. Das bestätigt nicht nur die Sachverständige Sylvia Leupold, die das psychiatrische Gutachten vorstellt, sondern auch ein früherer Arzt des Angeklagten, der die Diagnose bereits im Jahr 2000 gestellt hatte. Beide gelangen jedoch zu der Einschätzung, dass der Mann unter Aufsicht und mit Einnahme der richtigen Medikamente für die Allgemeinheit nicht gefährlich sei. Im Therapiezentrum hat sich der 47-Jährige zudem an strikte Bewährungsauflagen zu halten: Er muss Medikamente nehmen, ein alkohol- und drogenfreies Leben führen und regelmäßig Blutproben abgeben. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen muss er in die psychiatrische Klinik. eibExtra

Rechtsgrundlage: Psychisch kranke Straftäter können nach Paragraph 63 Strafgesetzbuch (StGB) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht werden. Diese Regelung gilt für schuldunfähige Straftäter, die aufgrund ihrer Erkrankung als gefährlich gelten. Unter besonderen Umständen kann das Gericht auf Paragraph 67b StGB zurückgreifen und dies zur Bewährung aussetzen. eib

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