Im Weinberg beginnen die Knospen zu schwellen

Nach einem langen und kalten Winter erwacht die Natur nun schnell. Besonders der ab Wochenmitte gemeldete Temperaturanstieg kann zum Erreichen des Rebstadiums Knospenschwellen führen und dann im Einzelfall Rebschutzmaßnahmen erforderlich machen. In guten Lagen ist dieses Stadium gerade erreicht.

Kräuselmilbe: In Junganlagen kommt es immer wieder vermehrt zu Kräuselmilbenbefall. Hier fehlen noch die Raubmilben als natürliche Gegenspieler der Schadmilben. Nur eine frühe Behandlung (ES 01 - Beginn des Knospenschwellens bis spätestens ES 05 Wollestadium) mit einem genehmigten Netzschwefelpräparat (zum Beispiel Thiovit Jet mit 3,6 kg/ha, kombiniert mit einem Rapsöl, zum Besipiel Micula mit 8 l/ha), lässt einen guten Erfolg gegen die Kräuselmilben erwarten. Bei Erscheinen des ersten Grüns darf wegen Verbrennungsgefahr kein Öl mehr zugesetzt werden. Die nachhaltigste und preisgünstigste Lösung der Milbenprobleme ist eine Ansiedlung von Raubmilben. Hinweise in der Rahmenempfehlung 2011 im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de.

Rebschutz dienst



Rote Spinne: Bei mehr als durchschnittlich 30 Wintereiern pro Knoten wird ein Mineralöl (zum Beispiel Para-Sommer mit 4 l/ha, Promanal Neu mit 8 l/ha) oder ein Rapsöl (zum Beispiel Micula mit 8 l/ha) zwischen dem Knospenschwellen und dem Entfalten des ersten Blattes empfohlen.

Rhombenspanner: Bei ansteigenden Temperaturen ist mit Knospenfraß zu rechnen. In den letzten Jahren wurde nur vereinzelt ein nennenswerter Fraß an Knospen beobachtet. Bei Fraßschäden können Mimic (0,2 l/ha), SpinTor (0,04 l/ha) oder Steward (0,05 kg/ha) eingesetzt werden.

Hinweis für Pheromonanwender: Das Ausbringen der Pheromondispenser muss vor dem Erreichen der Temperatursumme von 620 °C erfolgt sein. Die Temperatursummen können im Internet unter www.dlr-mosel.rlp.de eingesehen werden. Spätestens mit der Ausbringung der Dispenser müssen die notwendigen Pheromonfallen (1 Fallenpaar pro 30 ha Rebfläche) zur Flugüberwachung aufgehängt, mindestens einmal pro Woche kontrolliert und schriftlich dokumentiert werden. Bei der Ausbringung ist die vorgeschriebene Dispenserdichte (500 Ampullen/ ha) einzuhalten.

Herbizideinsatz Katana darf von April bis Juni eingesetzt werden, allerdings im April nur als Streifenbehandlung. Zur Vermeidung von Schäden über Stockaustriebe sollte ein Einsatz im April erfolgen. Bei Herbizidanwendungen dürfen die Mittel nur innerhalb von Rebflächen eingesetzt werden. Eine Anwendung auf befestigten Flächen sowie auf unbefestigten Graswegen oder an Weinbergsrändern ist zu unterlassen.

Wasserrahmenrichtlinien (WRRL) In Zukunft werden die Winzer sich mit der neuen EU-Wasserrahmenrichtlinie verstärkt beschäftigen müssen. Unsere Oberflächengewässer müssen gegen den Eintrag von Pflanzenschutzmitteln geschützt werden. Besonderes Augenmerk ist hier auf das Reinigen der Pflanzenschutzspritzen auf befestigten Flächen zu richten. Auch das unzulässige Entleeren von Restmengen in die Kanalisation verursacht erhebliche Wasserbelastungen. Die Kläranlagen können diese Stoffe nicht entfernen. Beim Umgang und der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sind die von der Zulassungsbehörde festgesetzten Anwendungsbestimmungen (Gebrauchsanleitung) einzuhalten. Bei der Gerätereinigung dürfen keine Reste der Spritzbrühe oder Reinigungsflüssigkeit in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen. Bei der letzten Tankfüllung nur so viel Spritzflüssigkeit anrühren, wie noch für die Behandlung der verbleibenden Restfläche benötigt wird. Unvermeidbare Restmengen mit Wasser im Verhältnis 1:10 verdünnen und in einer Rebanlage ausspritzen. Reinigen der Geräte auf unbefestigten und möglichst bewachsenen Flächen innerhalb der Weinberge (zum Beispiel Vorgewende) oder auf anderen landwirtschaftlich genutzten Flächen.

Vitimeteo: Die Bedienungsanleitungen für die Prognose von Peronospora und Oidium sind auf www.dlr-mosel.rlp.de zu lesen.

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