Kinder kosten 300 000 Euro mehr

Durch Einsparungen vor allem im Sozialbereich will der Landkreis Bernkastel-Wittlich jährlich 300 000 Euro einsparen. Die Summe kommt durch Mindereinnahmen bei der Kindertagesstätten-Finanzierung zustande, da nach einem Gerichtusurteil arme Kommunen nicht mehr für die Einrichtungen zahlen müssen.

Wittlich. Es ist ein finanzieller Segen für einige Ortsgemeinden und ein Einnahmeverlust von rund 300 000 pro Jahr für den Landkreis Bernkastel-Wittlich: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz müssen sich finanzschwache Ortsgemeinden nicht an den Personalkosten in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft beteiligen (der TV berichtete). Geklagt hatte die Ortsgemeinde Freudenburg im Landkreis Trier-Saarburg. Auswirkungen hat das Einzelurteil auf das gesamte Land.Kommunalaufsicht prüft Bedürftigkeit

"Die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich, insbesondere der Fachbereich Jugend und Familie, wird bemüht sein, dieses Defizit durch Einsparungen in anderen Bereichen zu kompensieren", sagt Manuel Follmann, Presseprecher der Kreisverwaltung, über die Konsequenzen. Aufgrund der zu erwartenden Einnahmeausfälle einen Nachtragshaushalt aufzustellen, sei derzeit nicht geplant. Ob wirklich 300 000 Euro beim Kreis fehlen, ist jedoch noch gar nicht sicher. Denn erst muss geklärt werden, ob eine Ortsgemeinde arm genug ist, um nicht mehr zahlen zu müssen. Bis zum Jahr 2007 machte sich die Bedürftuigkeit daran fest, ob eine Kommune Bedarfszuweisungen erhielt. Die gab es dann, wenn die Einnahmemöglichkeiten einer Kommune nicht ausreichten, um die sogenannten unabweisbaren Ausgaben zu bezahlen. Diese finanzielle Hilfe vom Land ist jedoch abgeschafft worden. Die der Gewährung zugrunde liegenden Prüfungskriterien kommen nun zu neuen Ehren. Sie sind Grundlage für die Beantwortung der Frage, ob eine Gemeinde aus dem Landkreis so arm ist, dass sie keinen Beitrag zu den Personalkosten an den Landkreis zahlen muss. Automatisch auf das Geld von den Ortsgemeinden verzichten wird der Landkreis Bernkastel-Wittlich nicht. Dies geschieht nur auf Antrag und eingehender Prüfung durch die beim Landkreis angesiedelte untere Kommunalaufsicht, heißt es in der Vorlage für den Kreisausschuss des Landkreises Bernkastel-Wittlich, der am heutigen Montag um 14.30 Uhr im Gebäude der Kreisverwaltung in Wittlich tagt. Für die Ortsgemeinden lohnt sich die offizielle Bestätigung ihrer Armut übrigens auch rückwirkend für 2007. Armen Ortsgemeinden wird der zu viel gezahlte Beitag zu den Personalkosten zurückerstattet. Die Abrechnungsbescheide für 2006 sind laut Kreisverwaltung bereits rechtskräftig.