Klotten darf feiern

KLOTTEN/KOBLENZ. (kos) Am Mittwochnachmittag fällte das Verwaltungsgericht seine Entscheidung im Rechtsstreit Klottener Weinfest: Im Schnellverfahren wurde der Widerspruch dreier Anwohner abgelehnt. Die Klottener dürfen am Wochenende ihr Weinfest am Berlaimonter Platz feiern.

Schon vergangenen Freitag hatten die Helfer des Fördervereins Heimat- und Weinfest Klotten (Kreis Cochem-Zell) am idyllischen Berlaimonter Platz im Ortskern der Moselgemeinde mit dem Aufbau für das große Fest begonnen. Dabei war bis zuletzt noch unklar, ob sie dort überhaupt feiern dürfen. Wie bereits im vergangenen Jahr hatten Anwohner gegen die Gestattung durch die Verbandsgemeinde Cochem-Land Widerspruch eingelegt. Wie auch 2002 wurde dieser erst vom Kreisrechtsausschuss und dann vom Verwaltungsgericht Koblenz abgelehnt. Dem Vereinsvorsitzenden Hans-Gerd Loosen, der in den vergangenen Tagen sprichwörtlich auf heißen Kohlen saß, fiel ein ganzer Wackerstein vom Herzen, als er am Mittag per Telefon von der Entscheidung erfuhr. Nachmittags dann wurde der Gerichtsbescheid der Verbandsgemeinde zugefaxt. In seiner Entscheidung stützte der Richter sich auf den Beschluss des vergangenen Jahres und betonte die Seltenheit des Anlasses sowie seine Besonderheit. Bei der Veranstaltung, die der Pflege des historischen oder kulturellen Brauchtums diene, werde das für die Anwohner zumutbare Maß nicht überschritten. Weg frei für das Klottener Weinfest also, das heute beginnt. Bis Montag darf gefeiert werden. Damit im nächsten Jahr nicht wieder "dasselbe Spielchen" beginnt, will der Verein direkt nach dem 2003er Fest schon den Antrag für 2004 stellen. "Vielleicht auch", so hofft Loosen, "lässt der Kläger es endlich einmal auf das Hauptverfahren ankommen, damit die Sache endgültig auch für die Zukunft geklärt werden kann."

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