Umwelt Kontrolle: Toilettenabwasser in der Mosel

Bernkastel-Wittlich · Auf Fahrgastschiffen fallen Abfälle an, insbesondere häusliche Abwässer und Hausmüll. Für die Abwässer sieht das Abfallübereinkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Luxemburg, den Niederlanden und der Schweiz Sonderregelungen vor.

Bereits seit dem 1. Januar 2012 ist für Fahrgastschiffe, die zur Beförderung von mehr als 50 Fahrgästen zugelassen sind, die Entsorgung in die Oberflächengewässer untersagt.

Um sicher zu gehen, dass alle Fahrgastschiffe der erforderlichen Umrüstung auch tatsächlich nachgekommen sind, gab es eine Schwerpunktkontrolle von Fahrgastschiffen durch die Wasserschutzpolizei Bernkastel und Vertretern der SGD Nord. Bei einem Fahrgastschiff wurde durch Farbversuche festgestellt, dass kein Abwassersammeltank vorhanden war, wodurch das Abwasser direkt in die Wasserstraße geleitet wurde. In der Folge ist anzunehmen, dass unbehandeltes Abwasser in die Mosel eingeleitet wurde.

Durch die Einleitung von unbehandeltem Abwasser kommt es in den betroffenen Gewässerabschnitten vorübergehend zu einer vermeidbaren Gewässerbelastung, die insbesondere bei ansteigenden Gewässertemperaturen vermieden werden sollte.

Nun wird es im Zuge eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens eine Anhörung geben, um die illegale Einleitung zu ahnden.

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