Nach Einbruchserie: Landgericht Trier verhängt langjährige Freiheitsstrafen gegen drei Wittlicher

Wittlich · Herbe Quittung des Landgerichts Trier für ein Wittlicher Tätertrio, dass bei rund 20 Einbrüchen einen Gesamtschaden von etwa 120 000 Euro hinterlassen hatte: Die am Dienstag verkündeten Haftstrafen liegen im oberen Bereich.

Mit drei Festnahmen endete im Frühjahr 2013 eine Einbruchsserie im Raum Wittlich, bei der die Täter in Firmen, Vereinsheimen und zwei Wohnhäusern reiche Beute gemacht hatten. Die gestohlenen Gegenstände wurden weitgehend über Ebay im Internet verkauft, erbeutetes Bargeld untereinander aufgeteilt. Schon nach ihrer Festnahme hatten sich die Angeklagten P. (28), T. (22) und die 23-jährige E. geständig gezeigt - daran änderte sich auch im Hauptverfahren vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts nichts (der TV berichtete).
120 000 Euro Schaden

Doch allein mit Geständnissen und erklärter Reue lassen sich nicht 20 Einbrüche und rund 120.000 Euro Schaden aus der Welt schaffen. So blieb die Kammer mit ihrem Strafmaß eher geringfügig unter den Anträgen der Anklage.
Bei dem erheblich vorbestraften Haupttäter P. schlug der Blitz bei der Urteilsverkündung besonders heftig ein: Er erhielt als Chef der Bande Haftstrafen von einmal vier Jahren und einmal dreieinhalb Jahren, weil bei ihm ein noch zu verbüßendes Urteil des Amtsgerichts Wittlich hinzukam. Aktiv mitgewirkt, aber keine Hauptrolle gespielt, hatte nach Auffassung der Kammer der Angeklagte T. Er erhielt drei Jahre und zehn Monate Haft.

Dabei schlugen auch bei ihm gefundene Drogen zu Buche. Für die beiden Männer wurde zusätzlich eine zweijährige Einweisung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Grund: Die psychiatrische Sachverständige hatte beiden eine Rauschgiftabhängigkeit attestiert. Diese Abhängigkeit und der Zwang, ständig neue Drogen beschaffen zu müssen, war nach Ansicht des Gerichts ein wesentliches Motiv für die Serieneinbrüche.
Für die Betroffenen bedeutet die Einweisung Chance und Risiko zugleich: Kommt es zum erfolgreichen Entzug, kann die Strafe anschließend nach der Hälfte der zu verbüßenden Haftzeit auf Bewährung ausgesetzt werden.
Wird der Vollzug erfolglos abgebrochen, bedeutet dies für den Delinquenten: Absitzen bis zum Ende.

Keine Drogenprobleme hat die Mitangeklagte E. Aber auch sie hatte nach Auffassung der Kammer in den meisten der Fälle aktiv als Helferin mitgewirkt und wurde an der Beute beteiligt. Zudem fanden sich in ihrer Wohnung größere Mengen an Diebesgut. Nach ihrer Festnahme saß auch E. zunächst in Untersuchungshaft, kam aber gegen Auflagen auf freien Fuß. Inzwischen hatte sie im erlernten Beruf wieder eine Arbeitsstelle gefunden und hoffte daher auf eine Bewährungsstrafe. Daraus wird zunächst allerdings nichts: Die gegen sie verhängte Strafe von zwei Jahren und acht Monaten Haft lässt sich nicht mehr zur Bewährung aussetzen - dazu hätten es nicht mehr als zwei Jahre sein dürfen.

Der Verteidiger von E., Marco Kissel sagte dem TV: "Ich werde mit größter Wahrscheinlichkeit Revision einlegen." Auf Beschluss der Kammer bleibt E. vorerst weiter auf freiem Fuß. Die 23-Jährige kann noch hoffen. P. und T. nahmen ihre Urteile an.

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