Landgericht verurteilt 22- und 24-Jährigen zu Haftstrafen wegen Raubes

Trier · Zwei Männer sind heute vom Landgericht Trier wegen schweren Raubes zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und knapp vier Jahren verurteilt worden. Beide hatten bei einem Handel mit Marihuana dem Verkäufer die Droge weggenommen.

Die 3. Große Strafkammer befand die beiden Angeklagten des besonders schweren Raubes in Tateinheit mit der Sichverschaffung von Betäubungsmitteln für schuldig und verhängte gegen den Angeklagten K. eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten. Der Angeklagte S. wurde unter Einbeziehung von mehreren Einzelgeldstrafen aus einer früheren Strafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 24-jährige Angeklagte K. und der 22-jährige Angeklagten S. hatten im März in einem Studentenappartment in der Nähe der Universität Trier einen Mann aufgesucht haben, der K. mit Drogen versorgte. Diesem wollten beide 100 Gramm Marihuana stehlen. Zunächst taten sie so, als wollten sie die Drogen kaufenn. Als K. die Drogen in der Hand hatte, richtete S. ein Taschenmesser gegen den Verkäufer. Beide verließen dann gemeinsam die Wohnung, ohne die Betäubungsmittel zu bezahlen. Beide saßen seit ihrer Festnahme im März in Untersuchungshaft.

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