Nachdenken über 50 000 Euro

WITTLICH. Die Fahrt Richtung Innenstadt, Industriegebiet oder Autobahn lässt auch viel Verkehr durch die Stadtteile rollen. Speziell um die Ortsdurchfahrten Bombogen und Wengerohr zu entlasten, wünscht sich der Stadtrat eine neue Straße, mit der sich gestern auch der Kreisausschuss beschäftigte.

Ein wichtiger Baustein der Verkehrsentwicklungsplanung (VEP) für die Kreisstadt ist eine gewünschte neue Straße zwischen der Erschließungsstraße des Industriegebiets Wengerohr (bis hin zur B 50) und der L 55 zwischen Bombogen und Ürzig. Diese etwa 900 Meter lange Verbindungsspanne hat "erste Prioritätsstufe" in der Auflistung aller geplanten "VEP-Ideen", die der Stadtrat im Juli 2005 beschlossen hat. Unter anderem könnte damit der Schwerlastverkehr, der von Richtung Ürzig kommt, vor Bombogen "umgeleitet" werden. Zuletzt erfuhr der Rat in einer Übersicht zu den einzelnen Projekten im September dieses Jahres folgenden Sachstand: "Die Kreisverwaltung wurde gebeten, beim Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Trier, die Durchführung der Straßenplanung und die Schaffung des Baurechts zum Bau dieser Verbindungsspange in der Baulastträgerschaft des Kreises zu beantragen." Der Kreisausschuss beschloss ebenfalls im September einstimmig, dass der Landkreis die Bauträgerschaft übernimmt. Allerdings verband der Kreisausschuss mit der Übernahme der Bauträgerschaft unter anderem die Bedingung, dass die Stadt Wittlich bei Verkehrsfreigabe pauschal 50 000 Euro für die zukünftigen Unterhaltungskosten zahlen müsse. In der November-Ratssitzung hat Bürgermeister Ralf Bußmer diese 50 000 Euro Vorleistung als Voraussetzung für eine "Dienstleistung, die der Kreis zu erbringen" habe, kritisiert. Gestern beschäftigte sich der Kreisausschuss erneut mit dem Thema. Grund sei, so die Unterlagen, die Bitte der Stadt an den Kreis, "von einer pauschalen Abgeltung der zukünftigen Unterhaltungskosten Abstand zu nehmen, da der Landkreis die Unterhaltungskosten durch die allgemeinen Straßenzuweisungen finanzieren könne." Weil die Kreisverwaltung nun von einer Kostendeckung beim Posten "Kreisstraßen" ausgeht, wurde dem Ausschuss empfohlen, jetzt folgender Bedingung (statt der 50 000 Euro-Zahlung) zuzustimmen: "insoweit eine kostendeckende Unterhaltung der Kreisstraßen zukünftig nicht mehr möglich ist, erklärt sich die Stadt Wittlich bereit, die nicht gedeckten Bewirtschaftungskosten der Verbindungsspange dem Landkreis zu erstatten." Die Stadt soll zudem sämtliche Kosten, die dem Kreis bei der Herleitung des Baurechts oder dem Bau der Straße entstehen, übernehmen sowie eventuelle Vorfinanzierungen.

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