Stadtratswahl muss wiederholt werden

TRABEN-TRARBACH. Jetzt ist es amtlich: Die Wahl zum Stadtrat Traben-Trarbach ist ungültig. Das hat die Kreisverwaltung als Kommunalaufsichtsbehörde gestern entschieden. Gleichzeitig hat sie eine Wiederholung der Wahl angeordnet.

Am 25. August konstituiert sich der am 13. Juni gewählte Stadtrat Traben-Trarbach. Das Kuriose: Dieser Stadtrat wird in dieser Zusammensetzung vermutlich nur wenige Wochen in Amt und Würden sein. Ebenso die am 25. August gewählten Stadtbeigeordneten. Auch sie müssen sich mit dem Gedanken vertraut machen, dass ihr Amt nur sehr kurze Zeit Bestand haben wird. Denn deren Amtszeit ist an die Amtszeit des Stadtrates gebunden.Ein Einspruch wieder zurückgezogen

Die Kommunalaufsicht schreibt in ihrer Entscheidung, die in Kürze öffentlich bekannt gemacht wird, dass gegen die Gültigkeit der Wahl Einsprüche eingegangen waren. Zwei lagen im Kreishaus in Wittlich vor, ein dritter wurde nach TV -Informationen vorher wieder zurückgezogen. In den zulässigen Einsprüchen sei, so die Kreisverwaltung, zutreffend beanstandet worden, dass entgegen dem Wahlvorschlag der FDP auf dem Stimmzettel der Bewerber Rainer Göbel nicht und der Bewerber Henning Immich doppelt benannt worden sei. Dies sei ein erheblicher Verstoß gegen die Wahlvorschriften, heißt es in der Begründung. Es sei nicht auszuschließen gewesen, dass der Bewerber Göbel bei einer Berücksichtigung auf dem Stimmzettel genügend Stimmen für die Erlangung eines Stadtratsmandats hätte erhalten können. Göbel selbst hatte keinen Einspruch gegen die Wahl eingelegt. Entdeckt wurde der Fehler erst am Wahlabend zu Beginn der Auszählung. Die FDP-Verbandsgemeindevorsitzende Monika Boor-Caspari gegenüber dem TV : "Noch am Wahlabend haben wir eine Mitarbeiterin der Verwaltung über den falsch gedruckten Wahlzettel informiert. Dies geschah, bevor die Stimmen ausgezählt waren. Aber eine Anweisung, was nun zu tun war, haben wir leider nicht erhalten. Also haben wir weiter ausgezählt." Boor-Caspari weist ausdrücklich darauf hin, dass die FDP einen korrekten Wahlvorschlag bei der Verwaltung eingereicht habe, und "sie daher keine Schuld an dem Dilemma treffe". Am Tag nach der Wahl habe die FDP-Spitze morgens um 11 Uhr bei Verbandsbürgermeister Ulrich K. Weisgerber vorgesprochen, der dann den Fehler an die Kommunalaufsichtsbehörde gemeldet habe. Bereits damals habe die FDP erklärt, dass man keine Neuwahl wolle. Es sei darum gegangen, den Sachverhalt lückenlos zu klären. Auch die SPD ist nicht glücklich mit der Entscheidung der Kommunalaufsicht. Fraktionssprecher Harald Weber sagte, dass er sich eine andere Entscheidung, das heißt keine Neuwahl, gewünscht hätte. Es sei politischer Schaden entstanden.SPD an neuem Wahlkampf nicht interessiert

Bei einer Neuwahl werde der Wählerwille verfälscht. Dennoch müsse man die Entscheidung akzeptieren. An einem erneuten teuren Wahlkampf sei die SPD nicht interessiert. Weber wünscht sich, dass es mit den anderen Parteien und Listen in diesem Zusammenhang zu einer Übereinkunft komme. Erwin Haussmann, Vorsitzender des CDU- Stadtverbandes, ist ebenfalls nicht glücklich über eine Neuwahl, die Entscheidung der Kreisverwaltung sei aber zu akzeptieren. Ähnlich äußert sich Rudolf Brixius, Sprecher der FWG-Fraktion im Stadtrat. Es dürfe überhaupt kein Verdacht aufkommen, es sei irgend etwas vertuscht worden. Brixius: "Das ist oberstes Gebot." Unklar ist, ob jemand gegen den Bescheid der Kreisverwaltung Klage erhebt. Die ist innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgericht Trier möglich. Dabei muss vom Gericht zunächst geprüft werden, inwieweit eine solche Klage zulässig ist. Klageberechtigt, so war aus der Kreisverwaltung zu hören, ist auf jeden Fall jedes gewählte Stadtratsmitglied. Die FDP-Vorsitzende Monika Boor-Caspari will eine Klage nicht gänzlich ausschließen. Darüber müsse man auf jeden Fall beraten. Rudolf Brixius (FWG) geht nicht davon aus, dass aus seiner Fraktion die Entscheidung angefochten wird. Brixius: Das kann ich mir nicht vorstellen." Sowohl Alois Weber als auch Ulrich K. Weisgerber äußerten sich gestern sehr zurückhaltend zu der Entscheidung der Kreisverwaltung. Beide verwiesen auf die Möglichkeit des Klageweges. Diese Frist müsse zunächst einmal abgewartet werden. Erlangt die Entscheidung der Kreisverwaltung Rechtskraft, muss innerhalb von drei Monaten der Stadtrat neu gewählt werden. Spätester Zeitpunktwäre dann also Anfang Dezember.

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