Windkraft: Kampf um den Haardtkopf

Bernkastel-Kues · Wegen der Windkraft gehen derzeit mehrere Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde (VG) Bernkastel-Kues auf Distanz zur Stadt. Während Letztere um ihr Tourismusgeschäft fürchtet, bangen die Dörfer um die Einnahmen. Die VG setzt sich dafür ein, zumindest den Haardtkopf für Windanlagen nutzen zu können.

Bernkastel-Kues. "Das ist ja schon fast eine Kriegserklärung gegenüber den Dörfern", schimpft der Wintricher Ortsbürgermeister Dirk Kessler. "So geht man auf kommunaler Ebene nicht miteinander um."
Schützenswerte Kulturlandschaft


Grund für seine Klage in Richtung Bernkastel-Kues ist die dortige Windkraft-Debatte. Wird der aktuelle Stand des Landesentwicklungsprogramms (LEP IV) Wirklichkeit, wird es in der ganzen VG Bernkastel-Kues keine Windräder geben. Denn demnach gelten auch die an das Moseltal angrenzenden Höhen als historische Kulturlandschaft und sind damit schützenswert.
Die Stadt freut\'s. Könnten die Windräder laut Stadtbürgermeister Wolfgang Port doch etwa zehn Prozent der Touristen vertreiben, was einen Wertschöpfungsverlust von neun Millionen Euro bedeute. Die Mosel habe ein unverwechselbares Profil und damit ein Alleinstellungsmerkmal in Europa. So hat der Stadtrat mit zwölf Ja- bei fünf Neinstimmen und zwei Enthaltungen sein Einverständnis zum LEP-IV-Entwurf erklärt. Er bittet die VG, alle bisher angedachten Flächen aus der Planung herauszunehmen. Einzig die Gebiete zwischen Piesport und Gornhausen sowie bei Wintrich-Kasholz könnten beibehalten werden. Kritik kam aus den Reihen der SPD, der Unabhängigen Bürgerunion und der Grünen. Sowohl Annelie Servatius (UBU) als auch Gertrud Weydert (Grüne) hinterfragten die Berechnungen Ports. Weydert betonte, Windräder seien eines Tages eine Selbstverständlichkeit, und bedauerte, dass die Verbandsgemeinde bei diesem Thema nicht mit einer Stimme spreche.
Denn mehrere Ortsgemeinden, die sich um Windräder bemühen, sehen die Haltung der Stadt kritisch. "Sie sollte verstehen, dass wir Dörfer auch selbstbewusst und selbstständig sind. Wir wollen uns schließlich wirtschaftlich erhalten", sagt der Brauneberger Ortschef Udo Schiffmann. Bernkastel-Kues könne nicht bestimmen, wohin die Reise für das Umland geht. Und eine Kulturlandschaft müsse sich auch entwickeln können.
Kessler kritisiert, die Stadt torpediere die Vorhaben der Ortsgemeinden. Mit zum Teil "hanebüchenen Argumenten" verwehre man sich der Windkraft, sagt er unter anderem im Hinblick auf die angeführten Tourismus-Zahlen. Dabei gehe es für die VG bei 40 Anlagen um zwei Millionen Euro Nettoeinnahmen - plus die Wertschöpfung durch den Betrieb der Anlagen.
Mit einem Kompromiss versucht sich der VG-Rat am Montag, 26. November, ab 18 Uhr in der Güterhalle. Er berät über eine von der Verwaltung erarbeitete Stellungnahme zum LEP IV, nach dem das Landschaftsschutzgebiet "Moselgebiet zwischen Schweich und Koblenz" als äußere Grenze der Ausschlussflächen für die Windkraft akzeptiert wird. Sprich: Das Gebiet Bernkastel-Kues/Graach/Longkamp/Kleinich würde aus den Planungen herausfallen. Am zweiten möglichen Standort will die VG festhalten, wenn der Rat zustimmt: dem Haardtkopf, also den Flächen auf den Höhen zwischen Piesport und Kommen (siehe Grafik). Der Bereich Haardtkopf/Ranzenkopf sei nicht pauschal als kulturhistorisch wertvoll einzuschätzen, da sich die Wälder wegen Sturmschäden sehr verändert hätten. Auch der pauschale Ausschluss von Wasserschutzgebieten sei inakzeptabel. Stattdessen sollten Gutachten vor Ort zeigen, ob das Areal für Windräder geeignet ist.
Während die Stadt den LEP-IV-Entwurf "ausdrücklich begrüßt", heißt bei der VG: "Der fachlich nicht nachvollziehbare pauschale Ausschluss von Anlagen im Bereich Mosel/Hunsrück erschwert die Energiewende und verhindert, dass potenzielle Standortgemeinden umfassend an der Wertschöpfung durch Windenergie beteiligt werden."Extra

Die neuen Ausschlussgebiete für Windkraft, die im aktuellen Entwurf des Landesentwicklungsprogramms IV nur sehr grob umrissen sind, sollen von den Regionalen Planungsgemeinschaften detailliert festgelegt werden. Es läuft zudem derzeit eine verkürzte Anhörungsphase von Bürgern, Kommunen und VG. Es folgt die Beteiligung des kommunalen Rats, der zuständigen Landtagsausschüsse und die endgültige Beschlussfassung des Ministerrats, die im Wirtschaftsministerium für das kommende Frühjahr erwartet wird. mai

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