Gericht: Kündigung von Kirchenmusikerin ist unwirksam

Bernkastel-Kues/Zeltingen-Rachtig · Das Arbeitsgericht in Bernkastel-Kues hat heute entschieden, dass die Kündigung einer Kirchenmusikerin durch die Pfarrei Zeltingen unwirksam ist. Theresia Thiesen war als Organistin und Chorleiterin bis zum Jahresende in der Pfarrgemeinde tätig, seit Januar war sie arbeitslos.

Nach Ansicht der Musikerin ist sie durch die Anzahl ihrer Dienstjahre unkündbar. Das gehe aus den Bestimmungen des Bistums für kirchliche Mitarbeiter hervor.

Zum Prozess kamen heute mehr als 50 Mitglieder aus den Chören in Longkamp, Monzelfeld, Zeltingen und Rachtig nach Bernkastel-Kues. Der Gerichtssaal war so voll, dass die meisten Besucher stehen mussten. Zu einer Einigung kamen die Parteien beim Termin am Mittag zunächst nicht. Am Nachmittag entschied das Gericht dann zu Gunsten von Theresia Thiesen. "Der Klage ist stattgegeben worden und das Gericht hat festgestellt, dass die Kündigung unwirksam ist", sagt Richter Christian-Armand Houben.

Die Auseinandersetzung zieht sich nun schon seit einem Jahr hin: Vor dem Arbeitsgericht hatte Theresia Thiesen und ihr Mann, der ebenfalls als Chorleiter und Organist in Bernkastel tätig ist, erfolgreich gegen die Kürzung ihrer Arbeitsverträge geklagt. Anstatt 35 Stunden pro Woche sollte er nur noch 13 Stunden arbeiten. Ihr Vertrag sollte von 28 auf 18 Stunden gekürzt werden. Das Arbeitsgericht gab den Thiesens Recht, beide arbeiteten zunächst mit der normalen Stundenzahl weiter.

Im August 2012 bekam Theresia Thiesen dann die Kündigung zum Jahresende - "ohne Begründung", wie sie sagt. Seit dem 1. Januar 2013 ist die Organistin und Chorleiterin arbeitslos.

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