Windkraft in der Eifel „Wir wissen nicht, wie es weitergeht“

Trier/Großkampenberg · Die Großkampenberger Familie Roßbach ist mit ihrer Klage gegen drei Windräder in ihrer Nachbarschaft gescheitert. Ob die Betreiber eines Reiterhofs gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts in Berufung gehen, bleibt vorerst offen.

 Uschi Roßbach auf ihrem Reiterhof: Eines der drei neuen Windräder spiegelt sich im kleinen Teich der Ferienanlage.

Uschi Roßbach auf ihrem Reiterhof: Eines der drei neuen Windräder spiegelt sich im kleinen Teich der Ferienanlage.

Foto: TV/Fritz-Peter Linden

Uschi und Rolf Roßbach betreiben seit mehr als 20 Jahren bei Großkampenberg (Verbandsgemeinde Arzfeld) den Reiterhof „Auf dem Dackscheid“, eine hoch bewertete und preisgekrönte Anlage. Und in ihrem Rücken, in einem nahen Waldgebiet, sind im Zuge der Energiewende drei Windkraftanlagen gebaut worden.

Anlagen, gegen deren Errichtung sich die Familie juristisch wehrt – vor genau einem Jahr berichteten wir hier darüber. Mit einem Eilverfahren war die Familie bereits vor den Verwaltungsgerichten in Trier und Koblenz gescheitert. Und nun verlor sie auch den eigentlichen Prozess in Trier: Wie das Verwaltungsgericht mitteilt, hat die neunte Kammer die Klage gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung, erteilt vom Eifeklreis Bitburg-Prüm, abgewiesen.

Dabei sei es nicht die Frage gewesen, teilt das Gericht mit, ob die Genehmigung „objektiv rechtmäßig“ sei, sondern im Hinblick auf „nachbarschützende Vorschriften“. Und dies sei der Fall.

Familie Roßbach hatte unter anderem kritisiert, dass bei der Panung die Öffentlichkeit nicht genügend und umfassend informiert gewesen sei. Die Anzeigen in Amtsblatt, Tageszeitung und auf der Internetseite des Kreises seien allerdings „völlig ausreichend“ gewesen, schreibt das Gericht. Auch die Prüfung der Umweltverträglichkeit sei bestimmungsgemäß erfolgt. Von den Anlagen gingen zudem „keine nicht hinnehmbaren Lärmimmissionen aus“.

Die Kläger hatten sich gemeinsam mit ihrem Rechtsanwalt Sven Staehlin außerdem auf die Gefährdung geschützer Tierarten, darunter Schwarzstorch und Rotmilan, berufen. Auch das: erfolglos, sagt das Gericht. Weil es sich bei der betreffenden Naturschutz-Vorschrift „nicht um eine drittschützende Norm“ handle.

Was das heißt, erklärt Heidi Heinen, Pressesprecherin des Amtsgerichts, auf unsere Anfrage: „Drittschützend“ beziehe sich auf den, in diesem Fall, klagenden Nachbarn. Aber selbst wenn die Errichtung der Anlagen gegen den Schutz der genannten Tierarten verstoße, könne das der Nachbar nicht monieren. „Ein Nachbar darf immer nur das rügen, was seine subjektiven Rechte betrifft.“

Familie Roßbach ist erwartungsgemäß nicht glücklich mit dem Urteil: „Wir überlegen hin und her, was wir machen sollen“, sagt Uschi Roßbach im Gespräch mit dem TV. „Wir wissen noch gar nicht, wie es jetzt weitergeht.“

Also werde man zunächst weiter beraten und überlegen, ob man innerhalb von vier Wochen in die Berufung gehe. „Wenn noch eine Tür offen ist, dann machen wir das natürlich“, sagt Uschi Roßbach. „Wir sind jetzt so weit gegangen, darauf kommt es dann auch nicht mehr an.“

Während die Kläger mit dem Urteil hadern, kommt es für Andreas Kruppert, den Bürgermeister der Verbandsgemeinde (VG) Arzfeld, überhaupt nicht überraschend: „Ich hatte mit diesem Ausgang des Verfahrens gerechnet, weil ja auch schon das Eilverfahren zu unseren Gunsten ausgegangen war“, sagt Kruppert.

Der VG-Chef freut sich unterdessen noch über ein weiteres Urteil in ähnlicher Sache: Aus dem Raum Lützkampen nämlich habe es ebenfalls eine Klage gegeben, über die das Oberverwaltungsgericht in Koblenz zu entscheiden hatte. Die Kläger hatten den Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde moniert – ebenfalls in Sachen Windkraft, aber mit ganz anderer Zielrichtung: In der Normenkontrollklage wurde kritisiert, dass die Kommune zu wenige Flächen für neue Windräder ausgewiesen habe.

Aber auch diese Klage scheiterte: Das Gericht in Koblenz habe bestätigt, dass alles korrekt verlaufen und der Flächennutzungsplan deshalb rechtmäßig sei, sagt Andreas Kruppert.

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