Als "V-Frau" von der Polizei geschont?

SAARBRÜCKEN. (mju) War Christa W., Hauptverdächtige im Fall eines mutmaßlichen Kinderschänderringes, Informantin der Polizei und wurde sie deshalb eventuell von Ermittlern geschont? Diese Fragen prüft jetzt die Saarbrücker Staatsanwaltschaft.

Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken überprüft frühereErmittlungen der Polizei gegen die Ex-Wirtin der früherenTosa-Klause in Saarbrücken-Burbach. Die inhaftierte Christa W.(50) gilt als Haupt-Drahtzieherin eines mutmaßlichenKinderschänderringes, dem auch der seit dem 30. September 2001verschwundene Pascal Zimmer zum Opfer gefallen sein soll. DieFrau soll zudem einen ihr vom Jugendamt des Stadtverbandesanvertrauten Pflegesohn an Freier verkauft haben. Wegen des Verdachts der möglichen Strafvereitelung im Amt hat die Staatsanwaltschaft am Montag ein Ermittlungsverfahren "gegen unbekannt" eingeleitet. Anlass war ein Bericht des Magazins "Der Spiegel", wonach Christa W. früher Informantin von Polizisten gewe-sen sei und deshalb von den Ermittlern geschont worden sein könnte. Saar-Innenministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) sagte der "Saarbrücker Zeitung", sie begrüße, dass die Staatsanwaltschaft sich eingeschaltet habe. Dies biete die Chance zur Entlastung der Polizei. Intern seien zudem weitere Untersuchungen eingeleitet worden. Kramp-Karrenbauer: "Wenn Fehler gemacht worden sind, werden sie aufgezeigt, und es werden die Konsequenzen gezogen. Ich gehe davon aus, dass dies jede Behörde in ihrem eigenen Verantwor-tungsbereich ebenfalls tut."

Vorwürfe an die Polizei waren auch aus dem Stadtverbands-Jugendamt gekommen, das selbst massiv unter Druck geraten ist. So gab es über Jahre hinweg Hinweise auf Verwahrlosung und Misshandlung des Pflegekindes von Christa W. Erst im Januar 2001 war der Junge aus dieser "Familie" genommen worden. Das Jugendamt hatte bisher argumentiert, keine Rückmeldung von der Polizei auf eine entsprechende Strafanzeige erhal-ten zu haben. Dies scheint so nicht zuzutreffen. Der "Saarbrücker Zeitung" liegen Informationen vor, wonach die Polizei auch die zuständige Sozialarbeiterin als Zeugin vernehmen wollte, sie aber erklärte, sie könne keine weiteren Angaben machen. Zudem wurde Anfang April 2002 von der Polizei versucht, über das Jugendamt als Vormund eine Befragung des betroffenen Jungen zu erreichen. Dies sei mit Hinweis auf dessen Wohl damals abgelehnt worden.

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