Denkmal-Besitzer bekommen Post

Post aus Mainz: Etwa 14 000 Hausbesitzer bekommen binnen vier Wochen mitgeteilt, dass ihr Eigentum ein Kulturdenkmal ist. Ab sofort kann auch jeder unter www.volksfreund.de nachsehen, ob er in einem Denkmal wohnt.

 Viele Gebäude im Land stehen unter Denkmalschutz – ohne dass es die Besitzer wissen. Foto: dpa

Viele Gebäude im Land stehen unter Denkmalschutz – ohne dass es die Besitzer wissen. Foto: dpa

Mainz. In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt rund 45 000 Kulturdenkmäler. 11 000 davon sind in der Vergangenheit bereits förmlich unter Schutz gestellt worden, die restlichen 34 000 sind nach Inkrafttreten des neuen Denkmalschutz-Gesetzes am 10. Dezember vergangenen Jahres auf einen Schlag hinzugekommen (der TV berichtete). Etwa 22 000 Denkmäler werden bewohnt. Davon wussten 14 000 Besitzer bislang offenkundig nichts.

Für die Eigentümer ändere sich durch das neue Gesetz und die förmliche Unterschutzstellung rechtlich nichts, teilte Kultur-Staatssekretär Joachim Hofmann-Göttig am Montag in Mainz mit. "Schon zuvor griffen baurechtliche Verordnungen, wenn jemand anbauen oder renovieren wollte." Der große Vorteil der Gesetzes-Novellierung sei, dass ein gewaltiger bürokratischer Aufwand entfalle, weil nicht mehr jedes einzelne Denkmal per Verwaltungsakt geschützt werden müsse.

Wer sich als Hauseigentümer dagegen wehren wolle, dass sein Gebäude ein Denkmal sei, müsse im Gegensatz zu früher keine Fristen mehr wahren. Er könne "ganz in Ruhe abwarten und muss erst dann möglicherweise aktiv werden, wenn es zum Schwur kommt, sprich: wenn es unterschiedliche Auffassungen zwischen ihm und der Denkmalbehörde über Baumaßnahmen geben sollte". Hofmann-Göttig verwies darauf, dass es in fast allen anderen Bundesländern die gleichen gesetzlichen Grundlagen gebe, wie sie nun auch für Rheinland-Pfalz gälten. Das kulturelle Erbe sei "von großer volkswirtschaftlicher Bedeutung, vor allem für den Tourismus".

Nach Auskunft von Thomas Metz, Chef der Generaldirektion Kulturelles Erbe, sind die Kulturdenkmäler im Land von 1996 bis 2000 systematisch erfasst worden. Über das neue Gesetz seien in einem ersten Schritt am 8. und 12. Januar die unteren Denkmalbehörden, also Stadt- und Kreisverwaltungen, unterrichtet worden. Es gebe eine Denkmalliste, die im Internet unter www.gdke-rlp.de ständig aktualisiert werde. Nun würden die Besitzer informiert. "Viele wissen es aber schon", sagte Metz.

Die Ermittlung der Eigentümer sei schwierig gewesen. Deshalb gehe man bei der brieflichen Benachrichtigung von einer Fehlquote von 20 bis 30 Prozent aus. Nach einem halben Jahr soll laut Metz eine Zwischenbilanz gezogen werden, "auch um zu sehen, wie die Bürger reagieren". Metz wies darauf hin, dass es für Denkmal-Besitzer steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten sowie gezielte Förderprogramme gebe.

Die CDU bezeichnete das neue Denkmalschutz-Gesetz in einer Stellungnahme als "stilistisch schlechtes und schwer verständliches Flickwerk".

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