Ein Vermögen in der Unterhose: Zollbeamte haben 2014 erneut mehrere Millionen Euro Schmuggelgeld sichergestellt

Luxemburg/Trier · Schätzungsweise gut fünf Millionen Euro meist aus Luxemburg eingeschmuggeltes Bargeld haben Zollbeamte im vergangenen Jahr bei Verdächtigen entdeckt. Zu den dic ksten Fischen zählt der Zoll einen Fund bei einem Ehepaar auf dem Trierer Hauptbahnhof.

Ein Vermögen in der Unterhose: Zollbeamte haben 2014 erneut mehrere Millionen Euro Schmuggelgeld sichergestellt
Foto: Frank Goebel

Bei Kontrollen von Reisenden im Grenzgebiet zu Luxemburg haben Zollbeamte im vergangenen Jahr erneut mehrere Millionen Euro geschmuggeltes Geld entdeckt. Eine genaue Zahl gebe es zwar erst im März, sagte der Sprecher des Hauptzollamtes Koblenz, Thomas Molitor, am Montag auf Anfrage.

Der Zollsprecher geht nach eigenen Angaben aber davon aus, dass sich Summe etwa auf der Höhe des Vorjahres bewegen wird. 2013 lag das Volumen des nicht angemeldeten Geldes bei rund 5,5 Millionen Euro - 61 Bußgeldverfahren wurden damals eingeleitet.

Zu den "dicksten Fischen" von 2014 gehörte der Fund von gut 200.000 Euro Bargeld, die im November bei einem Ehepaar am Trierer Hauptbahnhof entdeckt wurden. Und mit um die 200.000 Euro wurde im April ein Ehepaar erwischt. Dem Mann (82) gingen die Zollfahnder an die Wäsche. Der Hesse hatte die Geldscheine angeklebt an der Haut im Genitalbereich versteckt, wie der TV damals berichtete. Zudem stünden 180.000 Euro und noch einmal 100.000 Euro in der Statistik, sagte Molitor. Daneben habe es eine Reihe von fünfstelligen Summen gegeben. Die Schmuggler waren meist aus Luxemburg nach Deutschland eingereist.

Innerhalb der EU müssen Reisende auf Nachfrage des Zolls angeben, wenn sie Bargeld oder andere Zahlungsmittel - wie Wertpapiere - ab 10.000 Euro mitführen. Andernfalls wird ein Bußgeld fällig. Bei den Kontrollen geht es laut Zoll vor allem um die Bekämpfung von Geldwäsche. Doch meistens handele es sich um Geld aus illegal angelegten Vermögen, für das in Deutschland keine Steuern gezahlt wurden. Dann droht zusätzlich ein Steuerstrafverfahren. dpa/wie/red

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