Fahrradfahrer müssen mit höheren Bußgeldern rechnen

Berlin · Fahrradfahrer leben gefährlich. Nicht nur wegen unachtsamer Autofahrer. Viele Radler missachten die Verkehrsvorschriften, in manchen Großstädten gehören das Rotlicht-Delikt oder das Fahren auf der falschen Straßenseite schon zur Normalität. Nach Informationen unserer Zeitung dreht die Bundesregierung deshalb weiter an der Bußgeldschraube.

Berlin. Radfahrer sollen laut Verkehrsministerium künftig auch dann zur Kasse gebeten werden, wenn sie auf einem Radweg in falscher Fahrtrichtung fahren, obwohl auf der anderen Straßenseite ein nicht benutzungspflichtiger Radweg in richtiger Richtung vorhanden ist. Diesen bußgeldbewehrten Tatbestand gibt es bislang noch nicht. Bei Verstößen werden nun bis zu 35 Euro fällig.
Gemeint sind solche Radwege, die eng an der Fahrbahn angelegt und nicht mit blauem Verkehrszeichen ausgeschildert sind. Gerade in den Städten kommen diese Spuren besonders häufig vor.
Das Verkehrsministerium folgt damit der Empfehlung des Bundesrates, der die Aufnahme des Delikts in die Verkehrsvorschriften angeregt hatte. In der entsprechenden Verordnung heißt es zur Begründung, das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung sei inzwischen ein "oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial". Die Ergänzung diene der konsequenten Verfolgung und Ahndung dieses Verstoßes. Schon jetzt gilt: Wer einen mit blauem Schild gekennzeichneten Radweg nicht nutzt, muss bis zu 30 Euro zahlen, wer darauf entgegen der Fahrtrichtung fährt, bis zu 35 Euro. Ohne blaues Schild sind Radwege nicht benutzungspflichtig.
Mit der neuen Regelung bleiben Bund und Länder ihrer Linie treu, Fahrradfahrer angesichts einen wachsenden Zahl von Verstößen gegen die Verkehrsregeln auch härter zu bestrafen. So waren zuletzt Anfang Mai zahlreiche Bußgelder erhöht worden. Viele Radfahrer wissen allerdings gar nicht, dass es ihnen ans Portemonnaie gehen kann. Wer zum Beispiel bei Rot über die Ampel rollt und erwischt wird, muss inzwischen mindestens 60 Euro bezahlen. Außerdem gibt es einen Punkt in Flensburg, selbst wenn man keinen Führerschein besitzt. Wer auf dem Rad mit dem Handy telefoniert, dem droht ein Bußgeld von 25 Euro. Auch immer wieder ein Problem: Radfahrer, die durch die Fußgängerzone radeln. Wer nicht absteigt, zahlt 15 Euro. Freihändig fahren kostet fünf Euro - und wer entgegen der Einbahnstraße fährt, muss mit einer Strafe von mindestens 20 Euro rechnen.

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