Jüngster Freispruch eines Rockers hat die Ermittler geschockt

Trier · Ein vom Landgericht Koblenz wegen Totschlags eines Polizisten verurteiltes Hells-Angels-Mitglied ist kürzlich freigesprochen worden. Das könnte Auswirkungen auf zukünftige Einsätze gegen die Rockerbande haben.

Trier. Das Urteil habe die Polizei und die Staatsanwälte geschockt, sagt der stellvertretende Leiter der Trierer Staatsanwaltschaft, Ingo Hromada. Mit dem Urteil ist der Freispruch eines Mitglieds der Hells Angels durch den Bundesgerichtshof (BGH) gemeint. Das Koblenzer Landgericht hatte den 44-jährigen Rocker aus dem Kreis Neuwied im Februar wegen Totschlags zu neun Jahren Haft verurteilt. Durch die geschlossene Tür hatte er mit einer Pistole einen 42-jährigen Polizisten eines Sondereinsatzkommandos (SEK) erschossen. Der BGH hob das Urteil auf: Der Rocker habe aus Notwehr geschossen, weil er glaubte, statt des SEK, das das Haus stürmen wollte, stünde ein Mitglied der rivalisierenden Bandidos vor der Tür, das ihn ermorden wolle.
Nach TV-Informationen haben diese Woche hochrangige Ermittler im Mainzer Landeskriminalamt über die Auswirkungen des Urteils beraten. "Die nachhaltige Bekämpfung der Rockerkriminalität besitzt in Rheinland-Pfalz hohe Priorität", sagt Innenminister Roger Lewentz (SPD) unserer Zeitung. Daher werde die Polizei auch künftig "konsequent Straftaten von Mitgliedern der Rockergruppierungen verfolgen". Um Auseinandersetzungen rivalisierender Gruppen zu verhindern, werde die Polizei "umfassende Einsatzmaßnahmen" treffen. Vermutlich wird es auch weiterhin ähnliche Einsätze des SEK geben. Oberstaatsanwalt Hromada geht davon aus, dass das Urteil Auswirkungen auf Einsätze haben wird. Die Staatsanwaltschaft Trier wird das Urteil für die Polizei auswerten. wie

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