Langes Warten auf die Pension

MAINZ. Künftige Minister sollen in Rheinland-Pfalz nach dem Abschied vom Amt bis zu zehn Jahre länger auf ihre Pension warten. Eine geplante Änderung des Ministergesetzes sieht vor, ihre Regelaltersgrenze dem Renten- und Beamtenrecht anzugleichen und damit die Versorgungskosten des Landes deutlich zu senken.

Noch können rheinland-pfälzische Ex-Minister mit besonderer Freude ihrem 55. Geburtstag entgegensehen. Dann wird nämlich dank einer äußerst großzügigen Ruhegehaltsregelung für jedes ehemalige Mitglied der Landesregierung, das mindestens zwei Jahre im Amt war, ein Pensionsanspruch fällig. Damit soll bei künftigen Ressortchefs Schluss sein, wie ein jetzt vorgelegter Änderungsentwurf zum Ministergesetz vorsieht: Ein Pensionsanspruch wird danach generell erst nach fünf Jahren fällig; Geld soll im Regelfall erst ab 65 fließen. Allerdings: Je länger der Minister im Amt war, um so früher setzt der Anspruch auf das Ruhegehalt ein. Weil die Kosten für Finanzierung der Alterssicherungssysteme drastisch ansteigen und von Rentnern und Ruhestandsbeamten Opfer verlangt werden, müssten allein aus Akzeptanz- und Gerechtigkeitsgründen die politischen Verantwortlichen in Sparmaßnahmen mit einbezogen werden, heißt es in der Begründung zur Gesetzesänderung. Die Neuregelung trifft jedoch nur künftige Amtsinhaber und Minister, die noch keine zwei Jahre im Dienst sind, sich somit nach den bisher gültigen Bestimmungen noch keine Ansprüche erworben haben. Da der letzte Wechsel in der Führungsriege im Sozialministerium von Florian Gerster zu Malu Dreyer bereits zweieinhalb Jahre zurück liegt, gehen die verschärften Vorgaben an allen amtierenden Kabinettsmitgliedern vorbei. Aber auch ihre künftigen Kollegen müssen nicht bis zum 65. Geburtstag auf ihre Pension warten, wenn sie sich lange genug auf dem Ministersessel halten. Wer mindestens zehn Jahre (entspricht zwei Wahlperioden) in der ersten Reihe steht, darf mit 60 Jahren die finanzielle Absicherung genießen, bei acht Jahren Regierungszeit wird das Ruhegehalt mit 62 fällig. Mit 62 kann auch frühestens ein ehemaliger Regierender Pension erhalten, wenn er freiwillig ähnlich dem Beamtenrecht Abschläge von 3,6 Prozent pro Jahr in Kauf nimmt. Bisher hat ein Minister nach zwei Amtsjahren bereitseinen Pensionsanspruch von 14 Prozent, was bei Monatsbezügen von aktuell rund 10 900 Euro fast 1550 Euro ausmacht. Der Satz steigert sich von Jahr zu Jahr bis auf 31,57 Prozent (3440 Euro). Die nun geplante Regelung soll dagegen erst nach fünf Jahren Dienstzeit greifen. Danach steigen die Ansprüche jährlich um 2,4 auf bis zu 71 Prozent. Dieser Höchstsatz wird allerdings erst nach mehr als 21 Amtsjahren erreicht. Konkret betroffen sind die amtierenden Kabinettsmitglieder jedoch durch einen weiteren Gesetzentwurf, der den endgültigen Verzicht auf eine Übertragung der 2003 beschlossenen Gehaltserhöhungen für die Beamten von 4,4 Prozent auf die Ministergehälter regelt. Jeder Minister verzichtet dadurch auf fast 5400 Euro pro Jahr.

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