"Mosel-Don-Quichotte": Ohne Attest keine Anwaltszulassung
Koblenz/Bernkastel-Kues Der seit 27 Jahren andauernde Kampf des Bernkastel-Kueser Juristen Friedrich Schmidt (67) um seine Wiederzulassung als Rechtsanwalt geht weiter. Nach Angaben eines Gerichtssprechers zog Schmidt in der gestrigen Verhandlung vor dem Koblenzer Anwaltsgerichtshof seinen Antrag auf Wiederzulassung zurück, weil ein ärztliches Gutachten über Schmidts Zurechnungsfähigkeit nicht vorlag.
14.09.2011
, 20:35 Uhr
Ohne das Attest wäre der Jurist mit seinem Antrag wohl gescheitert.
Durch den Rückzieher kann der "Mosel-Don-Quichotte" nun einen neuen Anlauf unternehmen. Er muss sich allerdings zuvor von einem Arzt begutachten lassen. sey