Prozess um Zeitverträge: Richterin kritisiert Einstellungspraxis des Landes

Trier · Nach deutlichen Worten einer Trierer Arbeitsrichterin zur Einstellungspraxis des Landes in Schulen will die Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion (ADD) in Trier nun prüfen, ob sie einer Vertretungslehrerin einen Job als pädagogische Fachkraft besorgen kann. Ein Urteil gab es zunächst nicht. Dass könnte aber folgen, sollte die ADD der Frau bis Anfang März nichts anbieten.

 Eine Vertretungslehrerin hat gegen das Land geklagt, weil sie immer wieder nur befristet und schließlich überhaupt nicht mehr beschäftigt wurde. Foto: Jochen Lübke

Eine Vertretungslehrerin hat gegen das Land geklagt, weil sie immer wieder nur befristet und schließlich überhaupt nicht mehr beschäftigt wurde. Foto: Jochen Lübke

Die Vertretungslehrerin hatte geklagt, weil ihr Zeitvertrag nach sieben Verlängerungen nicht erneut verlängert worden war. Tausende Lehrer schlagen sich in Rheinland-Pfalz mit Kurzverträgen durch.

Das Arbeitsgericht missbilligte diese Einstellungspraxis des Landes. Die Richterin kritisierte vor allem, dass Verträge immer wieder über einen längeren Zeitraum hinweg nur befristet verlängert würden und die Beschäftigten so ohne jegliche Sicherheit angestellt würden.

Die ADD zeigte Verhandlungsbereitschaft und will nun prüfen, ob sie die Frau als pädagogische Fachkraft beschäftigen kann. Sollte bis Anfang März nichts passiert sein, wird wohl ein heute aufgeschobenes Urteil in der Sache am 6. März fallen.

Nach vier Jahren und sieben aufeinanderfolgenden Vertretungsverträgen hat die 47-Jährige nach eigener Auskunft keinen neuen Vertrag bekommen. Auch, dass sich die Elternsprecher der Realschule plus bei der Schulaufsicht in Trier für die offenbar sehr beliebte Lehrerin einsetzten, half nicht. Ebenso wenig wie eine Unterschriftensammlung ihrer Schüler.

Die alleinerziehende Mutter ist ihren Job los - will dies nicht mehr hinnehmen. Denn aus ihrer Sicht hätte sie schon nach dem zweiten Vertrag nicht mehr befristet, sondern unbefristet weiterbeschäftigt werden müssen. Sie hat daher eine Befristungskontrollklage gestellt.

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