Urteil Autos in Trier angezündet: Drei Jahre Haft wegen Brandstiftung

Trier · Das Landgericht verurteilt einen 22-jährigen Trierer, der laut Geständnis drei Autos angezündet hat. Der Werdegang des Angeklagten und die genauen Umstände der Tat sind dabei mitentscheidend.

 Ein vermeintlich harmloses Feuerzeug kann zu einer Waffe werden, wenn Brandstifter es einsetzen.

Ein vermeintlich harmloses Feuerzeug kann zu einer Waffe werden, wenn Brandstifter es einsetzen.

Foto: Medienhaus Trierischer Volksfreund/Ilse Rosenschild

Drei ausgebrannte Autos in drei aufeinanderfolgenden Oktobernächten, ein Gesamtsachschaden von rund 14 600 Euro – das ist die Bilanz der Taten, für die sich ein 22-Jähriger vor dem Landgericht Trier verantworten musste. Das am Mitwoch von der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts verkündete Urteil lautet: drei Jahre Haft wegen Brandstiftung.

Schon am ersten der beiden Verhandlungstage (der TV berichtete) herrschte im Grunde kaum Zweifel, dass der Angeklagte in den Nächten von 16. bis 18. Oktober 2017 in Trier-Nord die drei Fahrzeuge der Marken BWM und Hyundai angezündet hatte. Während der Vernehmung bei der Polizei hatte der 22-Jährige ein umfassendes Geständnis abgelegt, das er während der Verhandlung erneuerte. Wegen „Langeweile“ habe er Brandanleitungen aus dem Internet getestet und Papierstapel in den Radkästen der Autos entzündet. „Ich bereue, was ich getan habe. Ich werd’ nix mehr machen“, sagte er in seiner Schlusseinlassung kurz vor dem Urteil.

Nach dem Plädoyer des Staatsanwalts und dessen Antrag auf ein Gesamtstrafmaß von drei Jahren und acht Monaten hatte der Angeklagte den Kopf in den Händen verborgen und mit den Tränen gerungen.

So war denn auch die Höhe der Strafe der entscheidende Knackpunkt im Urteil. Entsprechend umfänglich ging der Vorsitzende Richter Armin Hardt in der mündlichen Begründung darauf ein. Von minder schweren Fällen könne bei diesen Brandstiftungen nicht ausgegangen werden. Solche könnten nur angenommen werden, wenn die Waage deutlich zugunsten der strafmildernden gegenüber den strafverschärfenden Umständen ausschlage. „Hier ist sie bestenfalls im Gleichgewicht“, meinte Hardt.

Die umfassende und frühe Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit Ermittlungsbehörden und Gericht sei der größte Pluspunkt des Angeklagten. Ein von Staatsanwaltschaft und  Verteidigung vorgetragenes Argument stieß ebenfalls auf Wohlwollen des Gerichts: Der Angeklagte hatte bewusst vermieden, Feuer auf der Tank-Seite der Autos zu legen, um Explosionen oder dergleichen zu verhindern. Milde sei auch durch die Tatsache angezeigt, dass er trotz seines relativ jungen Alters von 22 Jahren nun mit dem Erwachsenen-Strafrecht konfrontiert sei.

Aber es war eben nicht das erste Mal, dass er auf der Anklagebank saß. Die Verlesung des Vorstrafenregisters belegte, dass er seit 2011 wiederholt zu Jugendstrafen verurteilt worden war. Gemeinsam mit Kumpels hatte er immer wieder Motorroller, Mofas und Fahrräder gestohlen, war ohne Führerschein und mit gefälschten Kennzeichen gefahren. Körperverletzung stand ebenfalls auf der Liste: Nach einem Streit hatte eine Gruppe um den Angeklagten einen Mann niedergerissen und den am Boden liegenden auf den Kopf getreten. Zum Zeitpunkt der Brandstiftungen lief noch ein Bewährungsverfahren nach einer vorangegangenen Verurteilung 2017. Hilfeangebote von Jugendamt und sozialen Vereinen gab es zahlreiche, die jedoch aufgrund der mangelnden Kooperationsbereitschaft des 22-Jährigen letztlich alle im Sande verliefen.

Die Sozialprognose für seinen Mandanten sei dennoch nicht so schlecht, wie sie sich zunächst anhöre, sagte Verteidiger Thomas Julien. „Er hat eine enge Beziehung zu seiner Freundin aufgebaut, hat inzwischen auch Aussicht auf eine Arbeitsstelle. Und er hat keine Probleme mit Drogen- oder Alkoholkonsum“, listete der Rechtsanwalt auf.

Das Kollegium aus Berufsrichtern und Schöffen gestand dem Angeklagten eine „schwere Kindheit“ zu. Letztlich wogen aber andere Gesichtspunkte schwerer, so dass das Gericht weitgehend dem Antrag der Staatsanwaltschaft folgte. „Drei Taten in drei Nächten – das ist eine schnelle Tatfolge. Und mit über 14 600 Euro ist nicht unerheblicher Sachschaden entstanden“, argumentierte Hardt.

Im Fall des vor dem sogenannten Studierturm in der Herzogenbuscherstraße angezündeten Hyundai hätte ferner das Feuer noch weitaus stärker als geschehen auf das benachbarte Fahrzeug und das Gebäude übergreifen können. Folglich seien die insgesamt drei Jahre Haft tat- und schuldangemessen.

Eine Bewährung ist bei diesem Strafmaß nicht mehr möglich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann Revision eingelegt werden.

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