Bezahlen, bitte!

Trier · Oberbürgermeister Wolfram Leibe hat dem Trierer Stadtrat sein Eckwerte-Papier zum kommenden Doppelhaushalt vorgelegt. Bis auf die Linksfraktion stimmten die Ratsmitglieder zu - verbunden mit Appellen an Bund und Land.

Trier. Wer bestellt, bezahlt: Mit dieser simplen Formel wird das Konnexitätsprinzip gerne erläutert. Weg vom Stammtisch und hin zur Politik bedeutet das: Übernehmen Kommunen für Bund und Länder Aufgaben, müssen letztere auch für die Kosten dieser Aufgaben aufkommen. So weit die Theorie.
Dass die Praxis oft ganz anders aussieht, darin sind sich die Fraktionen bei der Sitzung des Trierer Stadtrats am Donnerstagabend einig gewesen. Zuvor hatte Oberbürgermeister Wolfram Leibe als Finanzdezernent seine Eckwerte für den Doppelhaushalt 2017/2018 vorgestellt - im Hinblick auf einen Beschluss des Gremiums von 2012, dass Trier bis zum Jahr 2022 einen ausgeglichenen Haushalt vorweisen muss (der TV berichtete am Donnerstag, 12. Mai).
Einer der Eckwerte nennt sich "Verbesserung der Finanzausstattung durch den Bund und das Land", und so sprach CDU-Ratsmitglied Jürgen Backes davon, "dass unsere Konsolidierungsbemühungen auch Anerkennung finden müssen. Wir dürfen Bund und Land nichts durchgehen lassen." Bündnis 90/Die Grünen haben konkrete Vorstellungen: "Ist man bereit, bei Nichteinhaltung der Konnexität zu klagen? Das wäre wünschenswert", sagte Fraktionsvorsitzende Petra Kewes. Michael Frisch (AfD) trug die Überlegung vor, übertragene Aufgaben notfalls nicht mehr zu übernehmen.
Einen weiteren Eckwert, die Erhöhung der Einnahmen, nutzte Carola Siemon zu einer Ankündigung: Die SPD-Fraktion werde in den kommenden Haushaltsberatungen die Einführung eines Kultur-Euros beantragen. Wie genau der aussehen soll, stehe allerdings noch nicht fest, sagte Siemon dem TV am Freitag im Nachklapp zur Ratssitzung. "Ein weiteres Stichwort ist die Vergnügungssteuer. Wir wollen Mehreinnahmen gewinnen, aber es muss verkraftbar sein und deshalb breit gefächert werden."
Die sogenannte Bettensteuer (auch Kultur-Euro genannt) war im Juli 2012 vom Bundesverwaltungsgericht gekippt worden, da die Satzung in Trier nicht zwischen privaten und dienstlichen Übernachtungen unterschieden hatte. Nach Auffassung der Richter war dieser Punkt verfassungswidrig. Das Land Rheinland-Pfalz hat im vergangenen Jahr aber den Kreis der Kommunen erweitert, die einen Fremdenverkehrsbeitrag erheben dürfen. Der ist allerdings zweckgebunden und darf deshalb - im Gegensatz zur Bettensteuer - nur für den Tourismus verwendet werden. Zielgruppe sind Selbstständige und Gewerbetreibende, die vom Fremdenverkehr profitieren. In der Vergangenheit hatten die Ratsfraktionen durchaus Zustimmung zu einer solchen Abgabe signalisiert.
Bis auf die Linksfraktion (Susanne Kohrs: "Gerade in sozialen Bereichen treffen Sparmaßnahmen die Bürger immer besonders") stimmten alle Ratsmitglieder dem OB-Eckwertepapier zu - die FWG mit dem Hinweis, dass sie davon ausgehe, "dass sich der OB im Rahmen dieser Eckwerte noch bewegen wird" (Hermann Kleber).
Bis zu den Sommerferien sollen nun ein konkreter Entwurf - und damit auch Zahlen - erarbeitet werden. Läuft alles nach Plan, soll die endgültige Fassung nach der Beratung in den entsprechenden Gremien im November vom Stadtrat in Kraft gesetzt werden.Extra

Entlastung: Auf Antrag des Rechnungsprüfungsausschusses hat der Stadtrat dem Oberbürgermeister und den Dezernenten einstimmig Entlastung für das Haushaltsjahr 2014 erteilt. Bürgerhaushalt: Die Stadt bietet ihren Bürgern ab dem 30. September wieder die Möglichkeit, sich am Bürgerhaushalt zu beteiligen. Zunächst wird der Haushaltsentwurf veröffentlicht, danach haben die Bürger 14 Tage Zeit, um Vorschläge einzureichen. bec

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