HWK: Alles im grünen Bereich

TRIER. (red/r.n.) Im Konflikt um angebliche Missachtung von Naturschutz-Vorgaben bei der Planung des Handwerkerparks Feyen hat sich nun auch die Handwerkskammer (HWK) zu Wort gemeldet. Sie sieht keine planerischen Versäumnisse.

"Bei der Abgrenzung des Bebauungsplan-Gebietes für den geplanten Handwerker- und Gewerbepark in Trier-Feyen wurden die Ergebnisse einer landespflegerischen Voruntersuchung in vollem Umfang berücksichtigt", heißt es in der HWK-Stellungnahme. Die Grenzen des Naturschutzgebietes im Mattheiser Wald seien nicht überschritten. Die Handwerkskammer Trier ist Mitinitiator des Vorhabens. Anlass zu der Stellungnahme sind Berichte unserer Zeitung, in denen davon die Rede war, dass das Gelände des geplanten Handwerkerparks im Mattheiser Wald möglicherweise doch bis in das unter Naturschutz stehende Gebiet reicht. Dem widerspricht die HWK. Um eine auch die Belange des Naturschutzes berücksichtigende Abgrenzung des Gebietes sicher zu stellen, habe die Kammer gemeinsam mit der Stadt im Vorfeld eine landespflegerische Voruntersuchung in Auftrag gegeben."Naturschutzbelange berücksichtigt"

Die darin enthaltenen Empfehlungen seien in vollem Umfang beachtet und in Abstimmung mit der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord bei der Abgrenzung des Gebietes berücksichtigt worden. Die Handwerkskammer verweist auch darauf, dass sie frühzeitig den Kontakt mit den Naturschutzverbänden gesucht und über die Ergebnisse des Gutachtens informiert habe. Im TV -Bericht vom 7. April war auch die Rede über ein angeblich geringes Interesse der Handwerksbetriebe an dem geplanten Gewerbegebiet. "Der Bedarf an Grundstücken ist trotz aktuell schlechter wirtschaftlicher Lage im Vergleich zu anderen Vorhaben hoch", sagt die Handwerkskammer. Bis zu 70 Betriebe aus Handwerk und mittelständischer Wirtschaft können sich auf dem Areal ansiedeln. Die HWK geht davon aus, dass bis 2011 die gesamte Fläche belegt sein wird. Zudem erfolge die Ansiedlung bedarfsgerecht in mehreren Bauabschnitten. Auf Grund der vorliegenden Interessensbekundungen sei davon auszugehen, dass der erste, etwa 4,5 Hektar umfassende Bauabschnitt kurzfristig belegt werden könne. Vorausgesetzt, ein rechtskräftiger Bebauungsplan liege vor.

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