Indizienkette belastet Angeklagten

Trier · Fingerabdrücke, Zeugenaussagen, Telefonate: Es gibt mehrere Hinweise auf die Beteiligung des Angeklagten am folgenschweren Überfall auf einen Rentner in Trier-Mariahof. Am Dienstag kamen weitere Schilderungen hinzu.

Trier. Der lange Prozess am Landgericht Trier um den Überfall, bei dem ein 83-jähriger Trierer schwer verletzt wurde, nähert sich seinem Ende. Ob es zu einer Verurteilung des Angeklagten kommt, ist weiter offen. Denn es gibt zwar eine Indizienkette, aber sicher beweisen lässt sich seine Täterschaft bisher nicht.

Die Gerichtsmedizin: Bei der Fortsetzung der Verhandlung am Dienstag erläuterte die Gerichtsmedizinerin die festgestellten Verletzungen des Opfers. Demnach erlitt der am 20. Februar 2015 in seiner Wohnung überfallene Rentner Brüche an Nase, Augenhöhle und Rippen, dazu Blutergüsse und Schwellungen. Diese seien auf Faustschläge und Tritte zurückzuführen. "Ein Knüppel ist wohl auszuschließen, weil sonst auch offene Verletzungen zu erwarten wären", sagte die Medizinerin.
Nicht eindeutig zurückzuführen ist die Gehirnblutung des Opfers. Dazu komme es meist nach einer Vorerkrankung wie Bluthochdruck. Die Blutung könne aber dann durch eine Stresssituation wie etwa bei einem tätlichen Angriff ausgelöst werden. Auf Nachfrage des Vorsitzenden Richters Armin Hardt sagte die Medizinerin, ohne den Überfall wäre es wohl nicht zu der Hirnblutung gekommen.
Der Rentner wurde so zum Pflegefall, erkannte seine Kinder nicht mehr und ist inzwischen gestorben.

Die Polizei: Die beiden Hauptermittler von der Kripo Trier schilderten als Zeugen detailliert ihr Vorgehen. "In einer Hecke in der Nähe des Tatorts haben wir ein Paketpapierfragment gefunden, auf dem die Adresse des Opfers handschriftlich notiert war", sagte die Kriminalhauptkommissarin. Später seien darauf Fingerabdrücke des Angeklagten gefunden worden. Der 34-Jährige beteuert allerdings seine Unschuld. Er habe das Packpapier möglicherweise angefasst, als er in der Trierer Asylbewerberunterkunft einem Mann geholfen habe, Pakete zu verschicken.
Eine Zeugin glaubte bei einer Gegenüberstellung, den Angeklagten als den Mann zu erkennen, den sie zur Tatzeit aus dem Haus kommen sah, in dem das Opfer wohnte. Bei ihrer Aussage vor Gericht war sie sich jedoch nicht mehr sicher.
Über die Auswertung von verdächtigen Handytelefonaten und weiteren Ermittlungen wies die Kripo eine Verbindung zwischen dem Angeklagten, einem 27-Jährigen und einem 41-Jährigen nach, der zunächst mitangeklagt war, dann aber entlastet wurde. Wer von den Dreien welche Rolle gespielt hat, wer schuldig oder unschuldig ist, das ist weiterhin unklar. Auffällig: Am Tatort wies die Spurensicherung in der Blutlache des Opfers auf dem Boden drei unterschiedliche Schuhprofile nach.

Das angebliche Geständnis: Der 27-Jährige, der mehrfach mit dem Angeklagten und dem 41-jährigen Kontakt hatte, sagte als Zeuge aus. Ein Bekannter habe ihm gesagt, der Angeklagte habe den Rentner überfallen. Das soll der Angeklagte diesem Bekannten gegenüber selbst eingestanden haben. Später habe der Bekannte allerdings beteuert, es sei nicht um den Überfall, sondern nur um eine Schlägerei gegangen.

Die Fortsetzung: Die Verhandlung geht am Mittwoch, 30. November, weiter. Dann soll unter anderem der 41-Jährige als Zeuge aussagen, der zunächst mitangeklagt war.

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