Richter urteilen über gesamten Igeler Lärmschutz

Igel/Koblenz · Ob bis zu vier Meter hohe Lärmschutzwände in Igel errichtet werden oder nicht, hängt vom noch nicht veröffentlichten Urteil der Richter am Oberverwaltungsgericht Koblenz ab. Die Klage zweier Igeler gegen das Lärmschutzkonzept der Bahn war Gegenstand einer Verhandlung, bei der es nach Auskunft von Rechtsanwalt Paul Henseler auch Versuche für einen Vergleich gegeben hat.

Er vertritt die beiden Igeler (der TV berichtete).
Unter anderem sei während der Verhandlung vorgeschlagen worden, für die Lärmschutzwand vor dem Anwesen eines der Kläger Glas anstelle von Stein oder Beton zu verwenden. Darauf haben sich die Parteien nicht einigen können. Deshalb wird das Gericht in zwei bis drei Wochen ein Urteil verkünden. Dabei geht es dann nach Auskunft Henselers nicht mehr nur um die Anwesen der beiden Kläger, sondern um das gesamte Lärmschutzkonzept, das Teil der Genehmigung für den zweispurigen Ausbau der Eisenbahnstrecke zwischen Igel und Wasserbillig ist.
Von der Pressestelle der Bahn gibt es keine Stellungnahme zum Stand des Verfahrens. Eine Sprecherin sagte dem TV, Ziel des Unternehmens sei es, dass der Zeitplan für den Ausbau eingehalten würde. Ende 2014 soll die ausgebaute Strecke in Betrieb gehen. har

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