Schülertransport ist der Stadt Trier zu teuer

Seit Jahren beklagt die Stadt Trier, dass sie nicht nur für die Beförderung ihrer Schüler aufkommen muss, sondern auch für Kinder aus den Landkreisen, die in Trier eine Schule besuchen. Im Rahmen der TV-Berichterstattung über die Missstände bei der Schülerbeförderung kochte auch dieses Thema wieder hoch.

 Schüler im Bus: Wer bezahlt ihren Transport? Über diese Frage streitet die Politik. TV-Foto:Archiv/Marita Blahak

Schüler im Bus: Wer bezahlt ihren Transport? Über diese Frage streitet die Politik. TV-Foto:Archiv/Marita Blahak

Trier. Rund 5000 Fahrkarten für Schüler, die Linienbusse benutzen, gibt die Stadt Trier monatlich aus. Etwa die Hälfte der Kinder kommt aus dem Umland, vorwiegend aus dem Kreis Trier-Saarburg. Das Ärgernis seitens der Stadt: "Es kann nicht sein, dass wir die Kosten für die Schulen und die Kosten für den Transport der Kreiskinder übernehmen", moniert Schuldezernent Ulrich Holkenbrink. Im Haushaltsjahr 2006 kostete die Schülerbeförderung die Stadt Trier etwa 4,2 Millionen Euro. Die Zuweisungen vom Land betrugen rund zwei Millionen Euro, und die Eltern zahlten insgesamt 1,2 Millionen Euro (Eigenanteil von 23 Euro pro Monat). Die Folge: Die Stadt Trier musste das Defizit von 1,2 Millionen Euro ausgleichen. Im Vergleich: Das Defizit des Kreises Trier-Saarburg betrug im gleichen Jahr 14 000 Euro. Insgesamt wurden dort 4,4 Millionen Euro für die Schüler- und Kindergartenbeförderung aufgewendet. Der Elternanteil (Eigenanteil von 20 Euro pro Monat) und die Aufwendungen der Kommunen betrugen 650 000 Euro und die Zuwendungen des Landes 3,7 Millionen Euro. "Eine gerechte Regelung muss her", fordert Ulrich Holkenbrink. Thomas Müller, Pressesprecher der Kreisverwaltung Trier-Saarburg, verweist auf das rheinland-pfälzische Schulgesetz. Denn dort ist geregelt, dass bei der Schülerbeförderung das Schulstandortprinzip gilt: Die Kosten für die Beförderung werden von der Gebietskörperschaft (Stadt oder Kreis) übernommen, in der die Schule steht. Schuldezernent Holkenbrink ist jedoch der Meinung, dass das Wohnortprinzip gelten müsse. Ein weiterer Kritikpunkt: Die pauschalen Zuweisungen des Landes werden nach dem Landesfinanzausgleichs-Gesetz gezahlt. Die Basisdaten, nach denen gezahlt werde, stammen aus den 70er und 80er Jahren, bemängelt Otmar Breiling, stellvertretender Leiter des Schulverwaltungsrates Trier. "Wenn das Wohnortprinzip gelten würde und die Kreise dann für ihre Kinder die Kosten für die Schülerbeförderung übernehmen würden, hätte die Stadt Trier ein ganze Menge Geld für den Bereich der Schülerunterhaltung mehr", meint Holkenbrink. Meinung Ungleiche Lastverteilung Das Standortprinzip stammt aus der Zeit vor dem Wohn-Exodus von der Stadt aufs Land. Der Trend zum Wohnen im ländlichen (Neubau-)Gebiet setzte in vollem Umfang erst in den 90er Jahren ein. Und es waren gerade die Familien mit Kindern, die dem urbanen Asphalt den Rücken kehrten. Nun stimmen in Trier die Verhältnisse nicht mehr. Kann es sein, dass jene Kommunen, die schon als Schwerpunkt-Schulträger eine besondere Last geschultert haben, auch noch die Fahrtkosten der auswärtigen Schüler tragen müssen? Eine Schieflage ist entstanden, die nur auf der politischen Ebene gelöst werden kann und muss. Denkbar wäre eine Beteiligung der Wohnorte. f.knopp@volksfreund.de

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