Unerträgliche Wortwahl

Zur Berichterstattung über den geplanten Ausbau der Loebstraße in Trier:

Nachdem der Streit über den Ausbau der Loebstraße bereits eine gewisse Heftigkeit erreicht hat, legt Wolfgang Natus, Ehrenpräsident der IHK Trier, verbal noch einmal nach.

Es ist das gute Recht von Anliegern, die Rechtmäßigkeit von Baumaßnahmen überprüfen zu lassen. Das dürfen selbst solche Anlieger, die in Sonntagsreden beklagen, dass in Deutschland alles immer so lange dauert und dass Infrastruktur-Maßnahmen zu leicht durch Gerichtsverfahren blockiert oder verzögert werden können. Als wirtschaftlich potente Kläger haben sie ja einen Anwalt gefunden, der den Verwaltungsrichtern die Arbeit nicht leicht machen wird.

Das Gericht wird also nun prüfen müssen, ob es für die Anlieger tatsächlich unzumutbar ist, ihre Grundstückszufahrten an eine normgemäße Straßenbreite anzupassen, oder ob sich die Straßenbreite an den Grundstücks-Zufahrten orientieren muss. Es wird sicher auch prüfen, ob die Stadt berücksichtigen musste, für welche Ausbaustandards es Fördermittel gibt.

Unerträglich ist aber die Wortwahl von Herrn Natus. Der interessierte Bürger kann jedenfalls nicht erkennen, inwiefern die Anlieger der Loebstraße als "Dreck" behandelt wurden. Völlig irreführend ist schließlich der Vorhalt, durch die Bauarbeiten entstünden den Anliegern wirtschaftliche Nachteile.

Will Natus denn erst warten, bis die Straße gar nicht mehr befahren werden kann? Jetzt wird die Straße endlich saniert, und dann ist es auch wieder nicht recht.

Malte Beyer, Trier

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